54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

Kappeln

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-Land

Planungsanlass

Auf dem vorhandenen Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3, soll auf den Plattformen sowohl ein öffentlich zugängliches Hafenbistro, als auch ein Hafenmeisterbüro errichtet werden. Dafür wird der Bereich, der bisher im F-Plan als Wasserfläche-Sportboothafennutzung- dargestellt ist, in ein Sondergebiet -Hafenbistro- umgewandelt.

Im Parallelverfahren dazu wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 aufgestellt.

Ansprechperson

Elke von Hoff, Jana Becker

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