Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schwedeneck für das Gebiet der Surf- und Segelschule im Bereich des Campingplatzes Surendorf (Fl.St. 28/4 und 28/7 tlw., Flur 1, Gem. Surendorf)

Textliche Festsetzungen

4.3 Dacheindeckung

Anlagen für Photovoltaik und Solarthermie sind ausschließlich auf nach Süden ausgerichteten Dachflächen des Hauptgebäudes zulässig.

Die Neigung von Anlagen für Photovoltaik und Solarthermie muss der Dachneigung entsprechen.

4.4 Gestaltung des Kellergeschosses

Bei der Gestaltung des Kellergeschosses sind die Hinweise des Landesbetriebs Küstenschutz zu beachten.

4.5 Einfriedungen

An allen Grundstücksgrenzen sind Einfriedungen durch standortgerechte Anpflanzungen vorzunehmen. Ausgenommen davon sind Zuwegungen und Zufahrten. Ergänzend zu den Anpflanzungen sind Zäune bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig.