Planungsdokumente: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dörphof für die Gebiete "Erweiterung Biogasanlage Schuby mit Gasspeicher" und "Blockheizkraftwerk am Kindergarten"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Der Teilbereich 1 wird als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt.

Ein Knick begrenzt das Plangebiet in Richtung Westen. Das Gelände ist eben und weist Höhen um 10 m über NHN auf.

Der Teilbereich 2 wird ebenfalls als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der Planbereich wird durch einen Knick mittig in Nord-Süd-Richtung unterteilt. Am westlichen Rand des Plangebietes befindet sich ein weiterer Knick. Im Osten sind angrenzend die vorhandenen Gärproduktlager der bestehenden Biogasanlage errichtet. Das Gelände verläuft eben mit Höhen um 9 bis10 m über NHN.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof hat am 27.02.2024 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen