8. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Haby

Haby

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Hüttener Berge

Planungsanlass

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Haby hat am 29.09.2022 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Am 27.03.2024 fasste die Gemeinde erneut den Aufstellungsbeschluss für Teilbereich 1 und Teilbereich 2. Am 25.03.2026 hat die Gemeindevertretung den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie hiermit aufgefordert, bis zum 19.06.2026 eine Stellungnahme zu dem Planentwurf abzugeben, sofern Ihr Aufgabenbereich bzw. die von Ihnen zu vertretenden fachlichen Belange durch die Planung berührt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.05.2026 bis zum 19.06.2026 erfolgen wird.

Ansprechperson

Amt Hüttener Berge, Verwaltungsstelle Ascheffel
Schulberg 6, 24358 Ascheffel
Herr Torben Wulf
Telefonnummer 04356 9949-323
wulf[at]amt-huettener-berge.de

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

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Stellungnahme #1027

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Firma Ericsson wurde von der Deutschen Telekom Technik GmbH beauftragt, in ihrem Namen, Anfragen zum Thema Trassenschutz zu bearbeiten.

Bei den von Ihnen ausgewiesenen Bedarfsflächen hat die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben.

Diese Stellungnahme gilt für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes und für Richtfunkverbindungen des Netzes der Deutschen Telekom.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen (Ericsson und Deutsche Telekom) ausschließlich per Email an die: bauleitplanung@ericsson.com

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Heike Peckelhoff

Ericsson Services GmbH

Stellungnahme #1001

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

1)

Bei den von Ihnen ausgewiesenen Bedarfsflächen hat die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben.

2)

Diese Stellungnahme gilt für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes und für Richtfunkverbindungen des Netzes der Deutschen Telekom.

3)

Bitte richten Sie Ihre Anfragen (Ericsson und Deutsche Telekom) ausschließlich per Email an die: bauleitplanung@ericsson.com

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Heike Peckelhoff

Ericsson Services GmbH

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