Planungsdokumente: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp "Ostseebad Damp-Westteil/Ferienhausgebiet"

Textliche Festsetzungen

3 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)

3.1 Das in der Planzeichnung festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht erfolgt zugunsten der Vesorgungsträger und der neu entstehenden Grundstücke auf dem Flurstück 82/15.

3.2 Das in der Planzeichnung festgesetzte Leitungsrecht L1 erfolgt zugunsten der Versorgungsträger und der neu entstehenden Grundstücke Nr. 2 und 3.

3.3 Das in der Planzeichnung festgesetzte Leitungsrecht L2 erfolgt zugunsten des neu entstehenden Grundstückes Nr. 2.

4 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 BauGB).

4.1 Stellplätze und Zufahrten sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen (z.B. Schotterrasen, Beton- grassteine, fugenreiches Pflaster). Dies gilt auch für die in der Planzeichnung festgesetzte private Verkehrsfläche.

5 Baugestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBO)

5.1 Nebendachflächen sind auch mit anderen, als in der Planzeichnung festgesetzten Dachneigungen, zulässig, wenn sie höchstens 30 % der Grundfläche des Gebäudes einnehmen.