Planungsdokumente: B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) wurden diese nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgte nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Das ca. 62.225 m² große Plangebiet besteht aus drei Teilbereichen im Süden der Ortslage Schaalby.

Der Teilbereich 1 liegt nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße. Er umfasst Teile der Flurstücke 22/2 und 143/5 der Flur 5, Gemarkung und Gemeinde Schaalby.

Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

  • im Süden durch die Mühlenstraße,
  • im Westen durch die Wohnbebauung an der Raiffeisenstraße,
  • im Norden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Wohnbebauung an der Mühlenstraße.

Der Teilbereich 2 befindet sich südlich der Bebauung an der Mühlenstraße im Bereich des bereits vorhandenen Regenrückhaltebeckens. Er umfasst das Flurstück 69/7 der Flur 5, Gemarkung und Gemeinde Schaalby.

Der Teilbereich 2 wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Wohnbebauung an der Mühlenstraße,
  • im Osten durch einen landwirtschaftlichen Betrieb an der Mühlenstraße,
  • im Süden und Westen durch eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche.

Der Teilbereich 3 liegt östlich des Teilbereichs 1 und umfasst ebenfalls einen Teil des Flurstücks 22/2 der Flur 5, Gemarkung und Gemeinde Schaalby. Er ist von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben. Im Osten grenzt der Wasserlauf des Mühlenbachs an.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Baugebiet geschaffen werden, das vorwiegend dem Wohnen dient. Durch die Bereitstellung unterschiedlicher Wohnformen soll der differenzierten Nachfrage auch im ländlichen Raum Rechnung getragen werden.

Im Teilbereich 1 ist die Ausweisung von 25 Baugrundstücken für die Bebauung mit unterschiedlichen Haustypen vorgesehen, um die vorhandene Nachfrage durch Einwohner und Bauwillige aus der Umgebung zu decken.

Die Grundstücke 19 und 20 entlang der Raiffeisenstraße sind für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen, in denen Mietwohnungen entstehen sollen. Entsprechend erster Konzepte können hier ca. 32 Wohnungen errichtet werden.

Im Bereich der Grundstücke 11 bis 18 und 22 im Zentrum des Plangebietes können seniorengerechte Wohnungen und Pflegeeinrichtungen entstehen, die einen nahtlosen Übergang vom selbständigen Wohnen bis hin zur stationären Pflege ermöglichen sollen.

Die Grundstücke 23 bis 25 sind für eine Bebauung mit Reihenhäusern vorgesehen. Das städtebauliche Konzept sieht für diesen Bereich drei Reihenhäuser mit je 4 Hausscheiben, also insgesamt 12 Wohnungen, vor.

Im Bereich der Grundstücke 1 bis 10 soll der Bedarf an freistehenden Einzel- und Doppelhäusern gedeckt werden. Sollte sich im Bereich der Grundstücke 11 bis 18 keine Seniorenwohnanlage in der angestrebten Größe verwirklichen lassen, so können diese Grundstücke auch für eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern zur Verfügung stehen.

Auf dem Grundstück 21 strebt die Gemeinde den Neubau eines Kindergartens an. Die Kindergarten- und Grundschullandschaft im südlichen Bereich des Amtes Südangeln ist derzeit stark in Bewegung. Daher kann aktuell keine gesicherte Prognose zu der weiteren Entwicklung gestellt werden. Die Gemeinde möchte jedoch die baurechtliche Möglichkeit schaffen, innerhalb des Plangebietes ggf. einen Kindergarten in der erforderlichen Größe bauen zu können. Alternativ könnte dieser Bereich auch mit weiteren Mehrfamilienhäusern bebaut werden.

Im Kreuzungsbereich von Raiffeisenstraße und Mühlenstraße im Süden des Plangebietes ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geplant. Bisher verfügen die drei Ortsteile Schaalby, Füsing und Moldenit jeweils über eine selbständige freiwillige Feuerwehr mit eigenem Feuerwehrgerätehaus. Dieser Zustand ist auf Dauer nicht mehr tragbar. Daher strebt die Gemeinde den Neubau eines zentralen Feuerwehrgerätehauses an. Die diesbezügliche Standortsuche hat ergeben, dass die vorgegebenen Einsatzzeiten nur von dem nun vorgesehenen Standort in Schaalby eingehalten werden können. Um mögliche nachbarschaftliche Spannungen zu vermeiden, sieht das städtebauliche Konzept vor, den Standort im Plangebiet durch eine öffentliche Grünfläche im Osten und den Kindergarten im Norden zu flankieren. Im Westen und Süden grenzen vorhandene Straßenflächen den Standort des Feuerwehrgerätehauses ab.

Eine vollständige Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers innerhalb des Teilbereiches 1 ist aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich, sodass eine Ableitung erfolgen muss. Der Teilbereich 2 wird aus diesem Grund für die notwenige Regenrückhaltung festgesetzt. Es ist vorgesehen, im Süden des Teilbereichs 2 ein zweites Regenrückhaltebecken herzustellen.

Bei Umsetzung der Vorhaben in den Teilbereichen 1 und 2 erfolgen durch Versiegelungen Eingriffe in den Naturhaushalt. Die Eingriffe in den Naturhaushalt, die aus diesen Versieglungen resultieren, müssen ausgeglichen werden. Der Ausgleich soll in unmittelbarer Nähe erfolgen und wird über die Maßnahmenfläche in Teilbereich 3 festgesetzt.

In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird der Planbereich im Wesentlichen als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 62.225 m² mit folgender Unterteilung:

Teilbereich 1

Allgemeine Wohngebiete ca. 25.705 m²

Flächen für Gemeinbedarf - Feuerwehr ca. 2.820 m²

Flächen für Gemeinbedarf - Kindertagesstätte ca. 2.390 m²

Straßenverkehrsflächen ca. 8.050 m²

öffentliche Grünflächen ca. 2.250 m²

private Grünflächen ca. 885 m²

Teilbereich 2

Fläche für Abwasserbeseitigung ca. 4.500 m²

Teilbereich 3

Maßnahmenfläche ca. 14.660 m²