Planungsdokumente: B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3 Schutzverordnungen

Im Plangeltungsbereich sind bis auf den Naturpark ‚Schlei‘ keine Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG ausgewiesen. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems und Wälder sind ebenfalls nicht betroffen.

Flächen des Netzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete befinden sich mit dem FFH-Gebiet 1423-394 ‚Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe‘ sowie dem EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 ‚Schlei‘ ca. 1,2 km südlich. Ca. 900 m südöstlich befindet sich außerdem das FFH-Gebiet 1324-391 ‚Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder‘. Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Schutzgebiete sind aufgrund der abzusehenden Wirkfaktoren des Vorhabens sowie der Entfernung nicht zu erwarten.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Planbereich durch den sich an der südlichen Außengrenze des Teilbereichs 1 befindlichen Knick bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält die Darstellung des Knicks an der Mühlenstraße und von Feldhecken angrenzend an die Teilbereiche 2 und 3. Der außerhalb des Plangebietes gelegene Mühlenteich unterliegt als naturnahes durchströmtes Anstaugewässer der benachbarten ehemaligen Wassermühle dem gesetzlichen Biotopschutz.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt getrennt nach einzelnen Schutzgütern (gem. § 1 Abs 6 Nr. 7 a – d, i BauGB). Die Bestandsaufnahme basiert auf einer Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung im Mai, September und November 2024, der Luftbildauswertung und der Verwendung öffentlich zugänglicher Daten sowie einschlägiger Literatur. An die Bestandsaufnahme schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Vorhabens an. Die Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltbelange bei Durchführung der Planung erfolgt in verbal argumentativer Weise sowie auf Grundlage folgender Gutachten:

  • Prognose von Schallimmissionen, DEKRA Automobil GmbH aus Hamburg vom 11.10.2024
  • Bewertung Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 durch die Haase + Reimer Ingenieure GbR vom 14.01.2025

In die Beurteilung der Erheblichkeit gehen der Grad der Veränderung, die Dauer und die räumliche Ausdehnung ein. Es werden fünf Erheblichkeitsstufen unterschieden:

  • erheblich nachteilig
  • unerheblich nachteilig
  • weder nachteilig noch vorteilhaft
  • unerheblich vorteilhaft
  • erheblich vorteilhaft.