3.4.1 Ausgleichsfläche
Der Flächenausgleich soll im östlichen Bereich des Flurstücks 22/2 der Flur 5 Gemarkung und Gemeinde Schaalby erfolgen. Die Gemeinde Schaalby ist Eigentümerin des Flurstückes. Dieser Teil des Flurstücks ist derzeit als Grünland in landwirtschaftlicher Nutzung und kann für den Ausgleich der Bodenversiegelung zur Verfügung stehen. Die Fläche wird als Maßnahmenfläche im Bebauungsplan Nr. 14 festgesetzt.
Bestand
Das geologische Ausgangsmaterial wird im Umweltportal SH im Süden und Westen als glazigene Ablagerungen der Weichsel-Kaltzeit und im Osten als Niedermoor dargestellt.
Die Bodenübersichtskarte im Maßstab 1 : 50.000 definiert verschiedene Bodentypen für die Fläche: Auf fast der gesamten Fläche ist Niedermoor zu erwarten. Im Nordosten herrscht kleinflächig Gley vor.
Oberflächengewässer sind innerhalb der Fläche nicht vorhanden. Östlich grenzt das Verbandsgewässer V III des Wasserverbandes der Angelner Auen an. Der südlich außerhalb der Fläche gelegene Mühlenteich unterliegt als naturnahes durchströmtes Anstaugewässer der benachbarten ehemaligen Wassermühle dem gesetzlichem Biotopschutz (FSe, §). Die Tiefe des Grundwassers unter der Geländeoberkante ist nicht konkret bekannt.
Die Geländehöhe liegt zwischen 16 m und 17 m NHN. Das Gelände fällt in Richtung Südwesten ab.
Die Fläche befindet sich im Naturraum Östliches Hügelland.
Die Fläche wird derzeit hauptsächlich als Grünland intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der nördliche Teil der Fläche ist als artenarmes Wirtschaftsgrünland (GAy) mit einer Vegetation aus hauptsächlich Weidelgras und vereinzelt Knaulgras, Wolligem Honiggras, Rohrglanzgras, Kriechendem Hahnenfuß, Brennnessel einzustufen. Im Süden ist artenarmes bis mäßig artenreiches Grünland mit Flatterbinsen-Dominanzbeständen (GYj) ausgeprägt. Östlich daran schließt sich artenarmer bis mäßig artenreicher Flutrasen (GYn) an, der von Wasserknöterich dominiert wird.
Außerhalb ist im Süden ein Schilfgürtel vorhanden (NRs, §). Südlich davon befindet sich artenarmes bis mäßig artenreiches Feuchtgrünland (GYf). Im westlichen Teil des Feuchtgrünlandes dominieren Weidelgras, Klee und Kriechender Hahnenfuß, im östlichen Teil treten Schachtelhlam, Sauerampfer, Löwenzahn, Gänsefingerkraut und Wasserknöterich hinzu. Im Norden und Westen schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten ein Graben an.
Flurstück | Ausgangsbiotop | Flächengröße |
22/2 (östlicher Bereich) | Artenarmes Grünland (GAy) | 11.900 m² |
Artenarmer bis mäßig artenarmer Flutrasen (GYn) | 525 m² | |
Artenarmes bis mäßig artenreiches Grünland mit Flatterbinse (GYj) | 2.235 m² | |
Gesamt | 14.660 m² |
Die Flächengrößen sind mit Hilfe des Zeichenprogrammes Auto-CAD auf Grundlage der aktuellen Flurkarte aus den Größen des Liegenschaftskatasters ermittelt worden.
Ziel der Maßnahme
Zielbiotop für die Fläche sind
Extensiv gepflegtes, artenreiches Feucht- oder Nassgrünland (GFr, GNr) durch Vernässung
Die Fläche soll zukünftig extensiv gepflegt werden. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln unterbleibt.
Die Fläche wird zwischen Mai und Oktober mit maximal 1,5 Großvieheinheiten je ha beweidet. Alternativ können die Flächen auch nach dem 01.07., ggf. auch mehrmals, gemäht werden. Das Mahdgut wird in diesem Fall abgefahren. Auch eine Nachweide nach der ersten Mahd ist möglich. Ziel des späten Mahdtermins ist neben dem weitgehenden Ausreifen von Saatpflanzen auch die Schonung von Amphibien und Wiesenvögeln, hier vor allem der Jungtiere.
Mit diesen Maßnahmen wird die Fläche auf Dauer durch Entzug von Nährstoffen ausgehagert und zu einer möglichst arten- und strukturreichen Wiese/Weide entwickelt.
Für Amphibien, aber auch Wiesenvögel sind möglichst feuchte und nasse Flächen idealer Lebensraum. Diese Vernässung ist auch Grundlage der weiteren Entwicklung von Feucht- und Nassgrünlandbiotopen sowie des Moorschutzes. Umso höher der Grundwasserstand auf Moorflächen ist, desto geringer ist die Mineralisation und damit der Austrag von Treibhausgasen.
Auf den Grünlandflächen vorhandene Drainageleitungen werden unterbrochen. Die kann beispielsweise mit einem Tiefenmeißel erfolgen, der mit einem Schlepper zweimal um die Fläche herumgeführt wird und die Rohre/Drainagen bis in eine Tiefe von ca. 1 m unterbricht. Die Rohre werden dabei durchtrennt und nach oben gebogen werden, sodass ein Wasserablauf nicht mehr möglich ist. Diese Form der Entwässerungsunterbrechung ist im Moorboden sehr bodenschonend, da – anders als beim Aufbaggern - kein direkter Eingriff in den Boden erfolgt.
Ziel ist die weitere Vernässung der Flurstücke, ohne die Entwässerung angrenzender Flächen zu verhindern. Grundsätzlich soll die Bewirtschaftung der Flurstücke erhalten bleiben.
Weitere Maßnahmen – z.B. Herstellung von Gewässern und Blänken– sind innerhalb der Fläche nicht vorgesehen, da durch die Baggerarbeiten Eingriffe in Moorböden erfolgen würden, die aus Moorschutzgründen nicht erfolgen sollen. Auch für den östlich verlaufenden Graben sind keine Maßnahmen, wie beispielsweise eine Grabenabflachung geplant, da der Graben zum einen außerhalb der Fläche gelegen ist und zum anderen als Vorfluter den Regelungen der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes der Angelner Auen unterliegt.
Umsetzung der Maßnahmen
Die Maßnahmen zur Einrichtung des Ökokontos (Extensivierung, Vernässung) werden nach Satzungsbeschluss umgesetzt.
Flächenbilanz
Die Teilfläche des Flurstücks 22/2 hat eine anrechenbare Größe von ca. 14.660 m². Für das artenarme Wirtschaftsgrünland wird die Anrechenbarkeit - angelehnt an die Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung vom 28.03.2017 - mit 80 % und für artenarmes bis mäßig artenreiches Feuchtgrünland mit 67 % angesetzt.
Somit beträgt der Ausgleichswert11.369 m² (auf Wirtschaftsgrünland: 11.900 m² x 80 % = 9.520 m² und auf artenarmem bis mäßig artenreichem Grünland: 2.760 m² x 67 % = 1.849 m²).
Die Bilanzierung der Eingriffe und der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen im Kap. 3.2 des Umweltberichtes sieht folgenden Kompensationsbedarf vor:
- Ausgleichsfläche für Bodenversiegelung = 11.083 m²
Mit der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen auf dem östlichen Teilbereich des Flurstücks 22/2 kann der gesamte Bedarf der Ausgleichsfläche für den Boden kompensiert werden. Unter Berücksichtigung einer noch notwendigen Ausgleichsfläche von 329 m² aus der Nachbilanzierung für ein Vorhaben in Winningmay verbleibt kein Rest.