3.5 Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über interne Erschließungsstraßen, die an die Raiffeisenstraße im Westen und die Mühlenstraße im Süden angebunden werden. Hierdurch entsteht ein transparentes Wegenetz mit einer Verteilung der Verkehrsströme im angrenzenden Straßennetz. Der geplante Straßenquerschnitt der Erschließungsstraßen innerhalb des Plangebietes hat eine Breite von insgesamt 8,50 m, von denen 5,55 m befestigt werden und jeweils ca. 25 cm für den Bordstein und Randstreifen zur Verfügung stehen. Die Verkehrsflächen sollen im Mischprinzip, also ohne Kennzeichnung eines separaten Gehweges, ausgebaut und genutzt werden. Öffentliche Parkplätze und Baumstandorte innerhalb der Verkehrsflächen werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Ein erstes Konzept sieht die Schaffung von 8 öffentlichen Parkplätzen vor. Zudem wird entlang der Straße eine einseitige, ca. 2,50 m breite Rasenmulde geführt, in der das Oberflächenwasser der Straßenverkehrsfläche gesammelt und teilweise versickert werden kann.
An den Einmündungen der Erschließungsstraßen sind die Sichtflächen gem. RAST 06 (Ausgabe 2006) Ziff. 6.3.9.3 in der Planzeichnung dargestellt. Die Sichtflächen sind von jeglicher Bebauung und Bepflanzung zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe über Fahrbahnoberkante freizuhalten. Ggf. sind flankierende Maßnahmen wie Halteverbot, Geschwindigkeitsbeschränkungen o.ä. erforderlich. Auch die Anlage von Müllcontainerstellplätzen sowie die zum Einwerfen und Entleeren notwendigen Halteflächen müssen außerhalb des Sichtfeldes vorgesehen werden. Innerhalb der Sichtfelder dürfen keine Parkplätze ausgewiesen werden.
Weiterhin wird in den Bebauungsplan gem. § 84 Abs. 1 Nr. 5 Landesbauordnung SH (2022) die Festsetzung aufgenommen, dass auf den Baugrundstücken je Wohnung mind. zwei Stellplätze, überdachte Stellplätze oder Garagen herzustellen sind. In Gebäuden mit 4 oder mehr Wohnungen sind je Wohnung 1,5 Stellplätze, überdachte Stellplätze oder Garagen herzustellen, wobei bei einer ungeraden Wohnungsanzahl aufzurunden ist. Dies dient der Deckung des in einer ländlichen Gemeinde zu erwartenden Bedarfes an Stellplätzen für die Anwohner und der Verkehrssicherheit innerhalb des öffentlichen Straßenraumes.
Im Bereich der Raiffeisenstraße plant die Gemeinde den Einbau eines Fahrbahnteilers mit Überquerungshilfen für Fußgänger. Zudem soll die Bushaltestelle an der Mühlenstraße nach Norden an die Raiffeisenstraße verlagert werden. Hierzu soll der vorhandene Gehweg auf der Nordseite der Schulstraße in Richtung Norden auf der Westseite der Raiffeisenstraße bis zur neuen Bushaltestelle verlängert werden. Ein weiterer Gehweg soll von der vorhandenen Haltestelle auf der Nordseite der Mühlenstraße in Richtung Norden auf der Ostseite der Raiffeisenstraße bis zur neuen Bushaltestelle geführt werden. Diese Maßnahmen dienen einer guten fußläufigen Anbindung des neuen Wohngebietes an die bestehende Ortslage, einer Stärkung des ÖPNV und sollen dazu beitragen, die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge auf der Raiffeisenstraße zu reduzieren. Um diese Planungen nicht durch spätere Grundstückszufahrten zur Raiffeisenstraße zu erschweren, erfolgt in der Planzeichnung die Festsetzung, dass von den Grundstücken 19, 20 und 25 keine Zufahrten zur Raiffeisenstraße hergestellt werden dürfen. Ausgenommen hiervon ist ein Bereich von 7,0 m im Nordwesten des Grundstückes 19. Hier soll eine spätere Grundstückszufahrt ermöglicht werden, um die Nutzungsmöglichkeiten auf dem Grundstück für die Mehrfamilienhäuser zu verbessern.