Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Marne für das Gebiet "begrenzt im Norden durch den Sportplatz, den Kindergarten und der Geltungsbereichsgrenze des B-Planes Nr. 25 und im Osten durch das Flurstück 153"

Marne

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 875 Tage  

durchführende Organisation

Amt Marne-Nordsee

Planungsanlass

Die Stadtvertretung der Stadt Marne hat in ihrer Sitzung am 13.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Marne für das Gebiet, das begrenzt wird „im Norden durch den Sportplatz, den Kindergarten und der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Marne, im Westen durch das Neufelder Fleet, im Süden durch die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Marne und im Osten durch das Flurstück 153" aufzustellen.

Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.

Ansprechperson

Frau Gudrun Jörs, Tel. 04851 / 9596-48, E-Mail gudrun.joers@amt-marne-nordsee.de

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