2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 A der Stadt Reinfeld für den Bereich des Rettungszentrums

Aktuelle Mitteilung

öffentliche Auslegung gem. § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB; parallel Beteiligung gem. § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Rettungszentrum Reinfeld (H.)

Der Bebauungsplan mit der Nummer 7 A wurde 1994 für ein Gebiet westlich der Ahrensböker Straße aufgestellt. Anlass war die geplante Errichtung eines Bildungszentrums auf dem Gelände der LVA - das Plangebiet umfasste dabei auch den Straßenzug "Herrenkamp", sowie die Bebauung entlang der Ahrensböker Straße von Hausnummer 31 bis Hausnummer 69. Auf dem Grundstück Hausnummer 69 wurde damals eine Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen mit der Zweckbestimmung "Polizei, DRK, DLRG und Feuerwehr" - das sogenannte "Rettungszentrum" für Reinfeld.

Zwischenzeitlich steht fest, dass die Polizeistation und das DRK den Standort verlassen werden. Für die Feuerwehr besteht hingegen zusätzlicher Bedarf an Räumlichkeiten und Stellplätzen - es sollen deshalb bauliche Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das Flurstück 22/64 konnte hinzu erworben werden und soll für die Erweiterungszwecke mit genutzt und in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 A einbezogen werden. Zugleich wird für dieses Flurstück 22/64 eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 B für das Gebiet Herrenhusen/Schützenplatz vorgenommen, weil es bisher in dessen Geltungsbereich einbezogen war.

Es wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Umweltbericht angewendet, weil es sich um einen Innenverdichtung handelt.

Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme in diesem Verfahren bis spätestens zum 29.05.2018auf elektronischem Wege über BOB SH und/oder auf dem Postwege ab.

Ansprechpartner in diesem Verfahren sind Herr Kruse 04533-200143, Frau Bäumker 04533-200145 oder das Planungsbüro dn Stadtplanung aus Pinneberg 04101-852 1572.

Übersichtsplan Geltungsbereich (310.2 KB pdf)