Planungsdokumente: Aufhebung eines Teilbereiches B-Plan 3 sowie dessen 1. Änderung "Schloß Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

Satzung der Gemeinde Brodersby, Kreis Rendsburg-Eckernförde

über die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 sowie dessen 1. Änderung

"Schloß Schönhagen"

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ………. folgende Satzung über die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 sowie dessen 1. Änderung der Gemeinde Brodersby - "Schloß Schönhagen" bestehend aus dem Text (Teil B) erlassen.

§ 1 Geltungsbereich

Der Planbereich liegt am südwestlichen Rand des Ortsteiles Schönhagen der Gemeinde Brodersby zwischen der Schloßstraße und dem Ostseestraße (siehe auch Lageplan). Er umfasst die Grundstücke nördlich des Torhauses und östlich der Schloßstraße bis zur Schlossbrücke sowie die Schloßstraße südlich des Torhauses bis zur Ostseestraße.

§ 2 Aufhebung

Der im Lageplan gekennzeichnete Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 sowie dessen 1. Änderung der Gemeinde Brodersby wird ersatzlos aufgehoben.