Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

Textliche Festsetzungen

4.1 Dachform und Dachneigung

4.1.1Es sind nur geneigte Dächer mit Neigungswinkeln von mind. 25 Grad zulässig. Nebendachflächen bis zu 20 % der Dachflächen der jeweiligen Hauptanlagen sind auch mit geringeren Dachneigungen zulässig.

Für die Überdachung des Reitplatzes in Teilbereich 3 sind nur flachgeneigte Sattel- oder Pultdächer mit Dachneigungen bis max. 25 Grad zulässig.

4.1.2 Die Dachflächen sind aus nicht glänzenden und nicht reflektierende Materialien herzustellen.

4.1.3 Solar- und Photovoltaik-Anlagen sind auf den Dachflächen zulässig.