Planungsdokumente: Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Gemeinde Burg für das Gebiet „der ehemaligen Gärtnerei, zwischen Adolfstraße und Königsweg, jeweils hinter den Bebauungen“ nach § 3 Abs.2 BauGB

Begründung

2. Planerische Vorgaben

2.1 Landes- und Regionalplanung

Der Landesentwicklungsplan 2010 (LEP 2010) wird zurzeit fortgeschrieben. Im aktuellen 2. Entwurf zum Landesentwicklungsplan 2020 (2. Entwurf LEP 2020) wird die Gemeinde Burg (4.159 EW, Stand 31.12.2019) als Unterzentrum im ländlichen Raum eingestuft. Zudem liegt das Gemeindegebiet vollständig innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung.

Der Nord-Ostsee-Kanal durchquert das Gemeindegebiet im Osten. Östlich des Kanals sowie südwestlich des Siedlungskerns befindet sich ein Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft.

Die Bahnstrecke im Norden der Gemeinde Burg verbindet Elmshorn mit Westerland (Sylt).

Im Hinblick auf die Wohnbauentwicklung in den Gemeinden legt der 2. Entwurf der Fortschreibung des LEP 2020 u. a. folgendes fest:

„Grundsätzlich können in allen Gemeinden im Land neue Wohnungen gebaut werden. […] Der Umfang der erforderlichen Flächenneuausweisungen hängt maßgeblich von den Bebauungsmöglichkeiten im Innenbereich ab“ (Ziffer 3.6.1 (1) 2. Entwurf LEP 2020).

„Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung“ (Ziffer 3.9 (4) 2. Entwurf LEP 2020).

„Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind die Zentralen Orte und Stadtrandkerne […].“ (Ziffer 3.6.1 (2) LEP 2010).

Die Gemeinde Burg als Unterzentrum hat eine besondere Verantwortung für die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfs und hat entsprechend ihrer Funktion ausreichend Wohnungsbau zu ermöglichen.

Der aktuell gültige LEP 2018 enthält ähnliche Aussagen und Darstellungen wir oben ausgeführt.

Der Großteil des Siedlungsbereiches der Gemeinde Burg befindet sich laut Regionalplan für den Planungsraum IV innerhalb des Bauschutzbereiches des rund 7 km entfernten Flugplatzes St. Michaelisdonn. Ebenso wird im Siedlungsbereich ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz dargestellt.

Des Weiteren liegt die Gemeinde innerhalb eines großflächigen Gebietes mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. Umgeben ist die Gemeinde von einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft, das durch den Nord-Ostsee-Kanal getrennt wird.

Das Plangebiet befindet sich laut Regionalplan im baulich zusammenhängenden Siedlungsbereich der Gemeinde Burg.

Die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie an Land, Stand 2020) sieht in der näheren Umgebung (5-km-Radius) des Plangebietes keine Vorranggebiete für die Windenergienutzung oder Repowering vor.

2.2 Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan

Im westlichen Siedlungsbereich wird in der Karte 1 des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum III (Stand 2020) ein geplantes Trinkwasserschutzgebiet dargestellt. Das Plangebiet selbst liegt außerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes.

Nordwestlich des Geltungsbereiches ist eine Verbundachse und im Südosten entlang des Nord-Ostsee-Kanals ein Schwerpunktbereich eines Gebietes mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems dargestellt.

Karte 2 des Landschaftsrahmenplans zeigt, dass sich das gesamte Gemeindegebiet innerhalb eines Gebietes mit besonderer Erholungseignung befinden.

In etwa 600 m Entfernung zum Plangebiet beginnt im Süden der Gemeinde das Landschaftsschutzgebiet „Klev von St. Michaelisdonn bis Burg“ (CDDA-Code: 322194). Der Klev ist zudem als Geotop „Kliff zwischen Burg und St. Michaelisdonn“ (4.3) eingetragen.

Außerhalb des Siedlungsbereiches sind historische Kulturlandschaften vorzufinden. Im Südosten handelt es sich dabei um ein großflächiges Beet- und Grüppengebiet, der Nordwesten ist von Knicklandschaften geprägt.

Die Karte 3 zeigt insbesondere östlich und südlich des Siedlungsbereiches das Vorkommen klimasensitiver Böden. In diesem Bereich wird zudem ein Hochwasserrisikogebiet – Küstenhochwasser gemäß §§ 73, 74 WHG dargestellt.

Im Westen und Südwesten befinden sich Waldflächen mit einer Größe von über 5 ha.

Ein lineares Geotop verläuft vom südlichen Siedlungsbereich in Richtung der Gemeinde Kuden. Dabei handelt es um eine Kliffkante (Kl 043).

Der Landschaftsplan der Gemeinde Burg von 1997 verzeichnet das Plangebiet als Gärtnerei. Die Wertigkeit der Fläche für den Arten- und Biotopschutz wird gemäß der Karte Bewertung als sehr gering eingestuft. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans sieht keine Maßnahmen für das Plangebiet vor.

Die Darstellung des Landschaftsplans als Gärtnerei steht dem geplanten Vorhaben nicht entgegen. Eine gärtnerische Nutzung der Fläche (bspw. als Baumschule) ist nach Schließung der Gärtnerei nicht mehr vorgesehen. Eine Anpassung der Darstellung des Landschaftsplans wird dementsprechend nicht als notwendig erachtet.