3.8. Bodenverunreinigung
Nordwestlich angrenzend an den Plangeltungsbereich befinden sich u.a. die ehemalige Deponien Stemwarde I (und II). Seit Jahrzehnten erfolgen auf diesem Gelände Bodengas- und Grundwasseruntersuchungen in Verbindung mit Sanierungsmaßnahmen. Zum Einfluss dieser ehemaligen Deponie weist der Kreis Stormarn auf folgende Punkte hin:
Bodengas
Potenzielle Gasmigrationen (vorrangig Methan) wurden im Rahmen der Aufstellung des B-Plan Nr. 113 durch die Fa. IFAS gleichermaßen für den B-Plan Nr. 113 sowie vorausschauend für den B-Plan Nr. 114 untersucht. Ein gutachterlicher Bericht liegt bis dato noch nicht vor. Die Fa. IFAS teilte aber vorab telefonisch mit, dass es keine Befunde gab. Das Thema Bodengas wird somit nicht weiter thematisiert. Erst bei Abschaltung der Sanierungsanlage (Übersaugungsbetrieb) muss neu geprüft werden.
Grundwasser
Anders als in den Nachbargebieten (B-Plan Nr. 113) kann nicht davon ausgegangen werden, dass der B-Plan Nr. 114 vollflächig negativ durch den Grundwasserabstrom der Deponie Stemwarde I beeinflusst wird. Bei den Grundwasserbelastungen handelt es sich vorrangig um Arsen und Ammonium.
Die aktuelle Datenlage lässt nur eine sehr grobe Abschätzung des Einflussbereichs zu. Der Einflussbereich wurde aus Sicherheitsgründen eher konservativ abgeschätzt.
Für den markierten Bereich (Abb. 7) sollte die Grundwasserförderung per se untersagt werden (s. Anlage, violetter Bereich). Alte Brunnenanlagen sind ggf. zurückzubauen, in jedem Fall jedoch irreversibel außer Betrieb zu setzen.
Beim Bau von Erdwärmesonden (EWS) muss in diesem Bereich sichergestellt werden, dass es zu keinen Verschleppungen von belastetem Grundwasser in tiefere Lagen kommt. Ferner dürfen die Spülung zum Abschluss nicht verrieselt und die erbohrten Böden nicht auf dem Grundstück verteilt werden. Beides ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Durchteufen von Deckschicht (z.B. Schutzschichten wie der Hamburger Ton) darf grundsätzlich nicht erfolgen. Sicher zu stellen ist dies u.a. durch Tiefenbegrenzungen. Eine hydrogeologische Begleitung solcher Vorhaben ist stets notwendig.
Empfehlenswert ist, sich vollständig auf Techniken zu beschränken, welche das Grundwasser gar nicht erst erreichen (z.B. oberflächennahe Erdwärmekollektoren). Es steht der Stadt Reinbek offen, den Einflussbereich durch einen Gutachter inkl. Grundwasseruntersuchungen präzisieren zu lassen. Dies müsste ggf. zwingend in Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde erfolgen.
Die Altlastenmessstelle 64/5 W18 (Bj. 2002, FUK bei 29,6 m u GOK) zeigt zusätzlich geringfügige Auffälligkeiten in Bezug auf LCKW (Summe LCWK im Bereich von 0,4 bis 3,7 μg/l im Zeitraum 2002 - 2022). Diese Belastungen sollten nicht im Zusammenhang mit der Deponie Stemwarde I stehen. Über die Gesamtsituation / Verbreitung der LCKW im Plangeltungsbereich kann nur auf der Grundlage der Erkenntnisse der Erkundung der Deponie Stemwarde I keine abschließende Aussage getroffen werden. Wenn Altlasten- oder Grundwasseruntersuchungen im Plangebiet erfolgen, sollte dabei mit geprüft werden, ob der jeweilige Standort als LCKW-Quelle in Frage kommt.