Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 114 "Stemwarde Siedlung - östlicher Teil"

Begründung der Planung B-Plan 114

3.8. Bodenverunreinigung

Nordwestlich angrenzend an den Plangeltungsbereich befinden sich u.a. die ehemalige Deponien Stemwarde I (und II). Seit Jahrzehnten erfolgen auf diesem Gelände Bodengas- und Grundwasseruntersuchungen in Verbindung mit Sanierungsmaßnahmen. Zum Einfluss dieser ehemaligen Deponie weist der Kreis Stormarn auf folgende Punkte hin:

Bodengas

Potenzielle Gasmigrationen (vorrangig Methan) wurden im Rahmen der Aufstellung des B-Plan Nr. 113 durch die Fa. IFAS gleichermaßen für den B-Plan Nr. 113 sowie vorausschauend für den B-Plan Nr. 114 untersucht. Ein gutachterlicher Bericht liegt bis dato noch nicht vor. Die Fa. IFAS teilte aber vorab telefonisch mit, dass es keine Befunde gab. Das Thema Bodengas wird somit nicht weiter thematisiert. Erst bei Abschaltung der Sanierungsanlage (Übersaugungsbetrieb) muss neu geprüft werden.

Grundwasser

Anders als in den Nachbargebieten (B-Plan Nr. 113) kann nicht davon ausgegangen werden, dass der B-Plan Nr. 114 vollflächig negativ durch den Grundwasserabstrom der Deponie Stemwarde I beeinflusst wird. Bei den Grundwasserbelastungen handelt es sich vorrangig um Arsen und Ammonium.

Die aktuelle Datenlage lässt nur eine sehr grobe Abschätzung des Einflussbereichs zu. Der Einflussbereich wurde aus Sicherheitsgründen eher konservativ abgeschätzt.

Für den markierten Bereich (Abb. 7) sollte die Grundwasserförderung per se untersagt werden (s. Anlage, violetter Bereich). Alte Brunnenanlagen sind ggf. zurückzubauen, in jedem Fall jedoch irreversibel außer Betrieb zu setzen.

Beim Bau von Erdwärmesonden (EWS) muss in diesem Bereich sichergestellt werden, dass es zu keinen Verschleppungen von belastetem Grundwasser in tiefere Lagen kommt. Ferner dürfen die Spülung zum Abschluss nicht verrieselt und die erbohrten Böden nicht auf dem Grundstück verteilt werden. Beides ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Durchteufen von Deckschicht (z.B. Schutzschichten wie der Hamburger Ton) darf grundsätzlich nicht erfolgen. Sicher zu stellen ist dies u.a. durch Tiefenbegrenzungen. Eine hydrogeologische Begleitung solcher Vorhaben ist stets notwendig.

Empfehlenswert ist, sich vollständig auf Techniken zu beschränken, welche das Grundwasser gar nicht erst erreichen (z.B. oberflächennahe Erdwärmekollektoren). Es steht der Stadt Reinbek offen, den Einflussbereich durch einen Gutachter inkl. Grundwasseruntersuchungen präzisieren zu lassen. Dies müsste ggf. zwingend in Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde erfolgen.

Die Altlastenmessstelle 64/5 W18 (Bj. 2002, FUK bei 29,6 m u GOK) zeigt zusätzlich geringfügige Auffälligkeiten in Bezug auf LCKW (Summe LCWK im Bereich von 0,4 bis 3,7 μg/l im Zeitraum 2002 - 2022). Diese Belastungen sollten nicht im Zusammenhang mit der Deponie Stemwarde I stehen. Über die Gesamtsituation / Verbreitung der LCKW im Plangeltungsbereich kann nur auf der Grundlage der Erkenntnisse der Erkundung der Deponie Stemwarde I keine abschließende Aussage getroffen werden. Wenn Altlasten- oder Grundwasseruntersuchungen im Plangebiet erfolgen, sollte dabei mit geprüft werden, ob der jeweilige Standort als LCKW-Quelle in Frage kommt.

3.9. Altlasten

Im Plangebiet befinden sich drei Betriebs- bzw. Altstandorte, welche im Rahmen dieses Verfahrens überprüft wurden. Dabei handelt es sich um folgende Standorte:

  • (1) Tannenallee 46 Flurstück 28/163 Ehem. Elektromotoren-Werkstatt (1952 - 1994)
  • (2) Feldstraße 3 Flurstück 192/1 Kfz-Reparaturbetrieb (1967 - heute) Akt. Betrieb
  • (3) Gartenstraße 8 Flurstück 32/8 Ehem. Druckerei (1997 - 2002) Archivfall A2

Für den Standort (1) in der Tannenallee wurde eine Neubewertung durgeführt, da in der Vergangenheit bereits eine Erstbewertung durchgeführt wurde. Die Neubewertung des Grundstückes hat den Altlastenverdacht bestätigt. Die Klassifizierung gemäß Altlastenleitfaden hat eine Bewertungszahl von 24 ergeben. Der Verdacht gründet sich auf die ehemaligen Nutzungen des Grundstückes als Ankerwickelei mit Reparaturbetrieb (1946 - 1994) und einer Motorenwerkstatt (1994 - 2005). Diese Nutzungen sind gemäß Altlastenleitfaden von Schleswig-Holstein in die Branchenklasse 3 (mäßiges Gefährdungspotenzial) einzustufen. Bei den Betrieben wird von mittleren Betriebsgrößen (5-8 Personen, mit Werkstatt von 130 m² Größe) ausgegangen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch der ca. 20 m² große befestigte Hofbereich bei der Werkstatt zu Reparaturzwecken genutzt wurde. Da aufgrund der ehemaligen altlastenrelevanten Nutzungen eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, wurde eine Orientierende Untersuchung für diesen Standort durchgeführt. Die untersuchten Boden- und Bodenluftproben der Orientierenden Untersuchung zeigen, dass zwar Schadstoffe mit Gehalten oberhalb der Vorsorgewerte der BBodSchV im Boden vorhanden sind (Pb, Cd), die Werte jedoch unterhalb der Prüfwerte der BBodSchV für Kinderspielflächen liegen. Ein Gefährdungspotenzial für den Menschen besteht bei derzeitiger Nutzung und auch bei einer sensibleren Nutzung (Wohnen) nicht. Eine Gefährdung des Grundwassers wird ebenfalls als unwahrscheinlich eingestuft.

Für den Standort (2) in der Feldstraße wurde eine Erstbewertung durgeführt, welche den Altlastenverdacht bestätigt. Die Klassifizierung gemäß Altlastenleitfaden hat eine Bewertungszahl von 23 ergeben. Der Verdacht gründet sich auf die Nutzung des Grundstückes seit 1966 durch eine Kfz-Reparaturwerkstatt mit mehreren Benutzerwechseln. Dadurch wird die Fläche in die Branchenklasse 3 (mäßiges Gefährdungspotenzial) eingestuft. Weitere altlastenrelevante Nutzungen liegen nicht vor. Da aufgrund der ehemaligen altlastenrelevanten Nutzungen eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, wurde eine Orientierende Untersuchung für diesen Standort durchgeführt. Die untersuchten Boden- und Bodenluftproben zeigen nur sehr geringe Konzentrationen an MKW, B(a)P, BTEX sowie einzelner Schwermetalle (Pb, Ni, Zn). Es werden weder Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden – Mensch noch die Orientierungswerte der LABO für den Wirkungspfad Bodenluft – Mensch überschritten.Ein Gefährdungspotenzial für den Menschen besteht bei derzeitiger Nutzung und auch bei einer sensibleren Nutzung (Wohnen) nicht. Eine Gefährdung des Grundwassers wird ebenfalls als unwahrscheinlich eingestuft.

Für den Standort (3) in der Gartenstraße wurde eine Erstbewertung durgeführt, welche den Altlastenverdacht bestätigt. Das Grundstück wurde von 1997 bis 2002 von einer Offsetdruckerei genutzt. Bei dem Betrieb handelte es sich um einen Kleinbetrieb (1 Person), die in einem Nebenraum (50 m²) eines Wohnhauses die Druckerei betrieb. Aufgrund der Nutzungsart, betrieblichen Größe, des Nutzungszeitraums sowie der damit verbundenen branchenübergreifenden und branchenspezifischen Kriterien wird für das Grundstück eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit derzeit und unter vergleichbarer Nutzung (allgemeine Wohnnutzung gemäß §4 BauNVO) und sensibler Wohnnutzung auch zukünftig ausgeschlossen.

3.10. Luft und Klima

Das Klima im Planungsraum zeichnet sich durch ein gemäßigtes Klima mit warmen Sommern und milden Wintern aus. Die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur beträgt etwa 9,8 °C, wobei die höchsten Werte im Juli mit durchschnittlich 18,6 °C und die niedrigsten im Januar mit etwa 1,6 °C erreicht werden. Die Niederschlagsmenge ist über das Jahr verteilt relativ gleichmäßig, mit einem Jahresdurchschnitt von 780 mm.

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