frühzeitige Beteiligungen zum Bebauungsplan 3.9
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 9 Tage –Institution
Gemeinde Barsbüttel - Der BürgermeisterPlanungsanlass
Die Gemeinde benötigt im Ortsteil Stemwarde einen neuen Feuerwehrstandort und möchte dort auch die wohnbauliche Entwicklung fortführen. Die städtebauliche Struktur ist mit den Bauleitplänen 3.8, 3.5 und 3.4 bereits vorgegeben und soll entlang der Haupterschließungsrichtung der K29 (Bahnhofstraße) in westliche Richtung ergänzt werden.
Mit vorliegender Planung werden die planerischen Absichten konkretisiert. Die Gemeinde Barsbüttel nimmt den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum zum Anlass, um mit dem Bebauungsplan Nr. 3.9 die Siedlung Stübkamp in westliche Richtung abzurunden.
Eine gebündelte Zufahrt von der Bahnhofstraße kann sowohl das Feuerwehrgrundstück als auch die rückwärtige Wohnbebauung erschließen und eine Verbindung zur südöstlich verlaufenden Dorfstraße herstellen, welche von der Feuerwehr als Bedarfszufahrt genutzt werden kann.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.9 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung neuer Wohnbauvorhaben für unterschiedliche Wohnformen sowie für die Ansiedlung der örtlichen Feuerwehr geschaffen.
Ansprechperson
Jens-Peter Dahl 040 / 670 72 421
Juliane Büttner 040 / 670 72 424