Bebauungsplan Nr. 16 "Kita" der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen

Brande-Hörnerkirchen

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Planungsanlass

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kita“ für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns verfolgt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen Kindertagesstätte zu schaffen. Grundlage hierfür bildet das Ortsentwicklungskonzept (OEK) der Gemeinde sowie die regionalen Vorgaben für die Bauleitplanung.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden in der Zeit vom 07.02.2022 bis 07.03.2022 Stellungnahmen abgegeben. Diese wurden durch die Gemeinde geprüft, abgewogen und in den Planungsprozess eingebunden.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.06.2025 wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „Kita“ zur Veröffentlichung bestimmt. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist während dieses Zeitraums online einsehbar.

Ansprechperson

Stadt Barmstedt
SB Bauleitplanung

Frau Blanco Hähn

bauleitplanung@stadt-barmstedt.de

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Planzeichnung

Die Planzeichnung enthält die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans im Maßstab 1:1.000 (eins zu eintausend). Sie basiert auf einer technischen Vermessung. Die Karte enthält eine Planzeichenerklärung, in der die verwendeten Symbole und Referenzen erläutert sind.

Textliche Festsetzungen Dokument öffnen

Die textlichen Festsetzungen sind schriftliche Regeln und Vorgaben, die genau erklären, was auf den Grundstücken erlaubt ist und was nicht. Sie basieren auf Vorschriften der Kreis- und Landesplanung, auf örtlichen Anforderungen sowie auf den Ergebnissen der Untersuchungen. Zum Beispiel wird darin festgelegt, wie hoch ein Haus gebaut werden darf, welche Nutzung erlaubt ist (Wohnen, Gewerbe etc.) und welche Abstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen. Diese Regeln helfen dabei, das Gebiet geordnet und sinnvoll zu gestalten.

Begründung Dokument öffnen

In der Begründung werden die Ziele, Zwecke, Festsetzungen sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans erläutert. In der Begründung wird auch ausführlich dargestellt, wie die verschiedenen im Rahmen des Bebauungsplans durchgeführten Untersuchungen diesen zusammensetzen und gestalten. Ein wichtiger Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht, der gemäß den Vorschriften sicherstellt, dass verschiedene für die Entwicklung des Plangebiets relevante Themen berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise der Schutz von Fauna und Flora sowie die Berücksichtigung, Vermeidung und der Ausgleich potenzieller Auswirkungen.

Abwägung der frühzeitigen Beteiligung

Im Zeitraum vom 07.02.2022 bis 07.03.2022 wurde ein erstes öffentliches frühzeitiges Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 durchgeführt.

Hier finden Sie die Abwägung der im Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen sowie die jeweilige Abwägung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen.

Wasserwirtschaftliches Konzept

Das Konzept regelt die Ableitung von Regen- und Schmutzwasser im Plangebiet. Es stellt eine geordnete Entwässerung sicher, schützt vor Überflutung und gewährleistet die Einhaltung der geltenden wasserrechtlichen Vorgaben, einschließlich der Anforderungen der aktuellen A-RW 1. Bodenverhältnisse, Versickerung und der Anschluss an bestehende Systeme werden dabei berücksichtigt.

Schalltechnische Untersuchung

Die schalltechnische Untersuchung bewertet die Lärmeinwirkungen im Plangebiet. Sie dient dazu, bestehende und zukünftige Lärmquellen zu erfassen, mögliche Überschreitungen von Grenzwerten zu erkennen und erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Lärm festzulegen. Grundlage sind die geltenden gesetzlichen Richt- und Grenzwerte.

Informationspflichten bei der Datenerhebung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB werden personenbezogene Daten erhoben. Gemäß Artikel 13 DSGVO muss die betroffene Person darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert werden, und welche Rechte sie bezüglich ihrer Daten hat. So wird Transparenz und Datenschutz gewährleistet.