Bebauungsplan Nr. 84 "Schulzentrum Süd"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs
Sie haben hier Gelegenheit, sich bis zum 21.02.2025 über die Planung zu informieren und Beiträge elektronisch abzugeben.
Hier finden Sie außerdem Anschauungsmaterial zum Bebauungsplanverfahren Nr. 84 für das Schulzentrum Süd an der Sauerstraße
Gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Stadt Eckernförde lädt gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussion über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 84 für das Schulzentrum Süd an der Sauerstraße ein.
Die Informationsveranstaltung findet am Dienstag, den 28. Januar 2025, um 17:00 Uhr im Ratssaal im Rathaus, Rathausmarkt 4 – 6, 24340 Eckernförde statt.
Anschauungsmaterial zur Auslegung
Anschauungsmaterial kann von Mittwoch, den 29. Januar 2025, bis Freitag, den 21. Februar 2025 im Rathaus zu den regulären Öffnungszeiten und am Veranstaltungstag eingesehen werden.
Amtlicher Anzeiger
Dem beigefügten Veröffentlichungstext können Sie allgemeine Informationen zum Bebauungsplanverfahren, die Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Auslegung entnehmen.
Abgabe einer Stellungnahme
Für die Abgabe einer Stellungnahme können Sie diese Anwendung (Bauleitplanung Online-Beteiligung -BOB-SH-) nutzen. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme schriftlich, per E-Mail oder persönlich im Bauamt der Stadtverwaltung Eckernförde abzugeben.
Hinweis zum Datenschutz:Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Erhebung von Daten der betroffenen Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“. Das vorstehend genannte Informationsblatt liegt ebenfalls öffentlich aus und ist ebenfalls bei den Planungsdokumenten online einsehbar.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.eckernfoerde.de/
Bekanntmachung - Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 16/2024 (435.09 KB pdf)