Bebauungsplan Nr. 9 "für den Bereich nordwestlich der Straße Sesklint und südlich der Kreisstraße 53" Gemeinde Ascheffel

Ascheffel

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 48 Tage  

durchführende Organisation

Amt Hüttener Berge

Planungsanlass

Ziel der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ascheffel ist die Ausweisung eines Wohngebiets nordwestlich der Straße Sesklint und südlich der Kreisstraße 53. Die Planung zielt darauf, auf einer ortsarrondierenden Fläche durch maßvolle Nachverdichtung zusätzlichen, nachfragegerechten Wohnraum zu schaffen. Hierfür wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt, aus der der Bebauungsplan Nr. 9 entwickelt wird.

Hinweis: Die frühzeitige öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 23.09.2025.

Ansprechperson

Herr Wulf

Amt Hüttener Berge, - Der Amtsdirektor - FD III Ordnungs- und Bauverwaltung, Mühlenstraße 8, 24361 Groß Wittensee

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Stellungnahme #1001

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Sicht der Feuerwehr folgende Stellungnahme:

  1. Löschwasserversorgung
    Seitens der Feuerwehren bestehen folgende Anforderungen:

    • Hydranten sind so anzuordnen, dass sie die Wasserentnahme leicht ermöglichen.

    • Die Löschwasserversorgung für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Ret-

    tung von Personen muss in einer Entfernung von 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grund-

    stücks von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichergestellt sein.

    • Entnahmestellen mit 400 l/min (24 m 3 /h) sind vertretbar, wenn die gesamte Löschwasser-

    menge des Grundschutzes in einem Umkreis (Radius) von 300 m aus maximal 2 Entnahme-

    stellen sichergestellt werden kann.

    • Der insgesamt benötigte Löschwasserbedarf ist in einem Umkreis (Radius) von 300 m nach-

    zuweisen.

    • Die Abstände von Hydranten auf Leitungen in Ortsnetzen, die auch der Löschwasserversor-

    gung (Grundschutz) dienen, dürfen 150 m nicht übersteigen. Größere Abstände von Hydran-

    ten bedürfen der Kompensation durch andere geeignete Löschwasserentnahmestellen.

    • Der Löschwasserbedarf für den Grundschutz ist bei niedriger, in der Regel freistehender Be-

    bauung (bis 3 Vollgeschosse) mit 800 l/min (48 m 3 /h) und für eine Dauer von mindestens 2h zu bemessen.

    • Bei der oben genannten Wasserentnahme aus Hydranten (Nennleistung) darf der Betriebs-

    druck 1,5 Bar nicht unterschreiten.

    • Sofern die obigen Anforderungen an die Löschwasserversorgung nicht hinreichend erfüllt wer-

    den können, müssen andere Möglichkeiten, zum Beispiel durch unterirdische Löschwasserbe-

    hälter, -brunnen, -teiche bzw. bei zu großen Entfernungen weitere Hydranten erwogen werden.

Siehe Information Wasser 99 des DVGW in Verbindung mit dem Arbeitsblatt W405 sowie gleichlautend die gemeinsame Fachempfehlung DFV, DVGW, AGBF Bund im deutschen Städtetag und Vollzugsbekanntmachung § 14 zur LBO.

  1. Flächen für die Feuerwehr

§ 5 LBO sowie die Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr: Fassung Februar 2007 - (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Oktober 2009) gemäß Ziffer A 2.2.1.1 VV-TB SH (Anlage A 2.2.1.1/1 ) sind bei der Planung zu beachten. Siehe auch Vollzugsbekanntmachung § 5 zur LBO

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Schwartz
Gemeindewehrführer

Gemeinde Ascheffel
Freiwillige Feuerwehr

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