Bebauungsplan Nr. 86B "Industriegebiet auf dem Industrieparkgelände (Block 3450 und 3550) an der Fährstraße 51" Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs.2 BauGB

Brunsbüttel

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Brunsbüttel

Planungsanlass

Auf der s.g. Südseite der Stadt Brunsbüttel sind in den 1970 er Jahren große Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen um über 2,2 m aufgespült worden. Der Flächennutzungsplan weist dort Gewerbeflächen aus, es gibt jedoch nur wenig rechtskräftige B-Pläne, die Anlagen sind zum Großteil über BImSch- Genehmigungen in Verbindung mit § 35 BauGB entstanden. Das bebaute Gelände des Industrieparks wurde 2010 als Klarstellungssatzung gemäß § 34 BauGB festgelegt. In direkter Nachbarschaft zur Satzung liegen im Süden die Blöcke 3450 und 3550, die nun für eine industrielle Nutzung vorbereitet werden sollen, damit dort weitere Anlagen entstehen können. Zur planungsrechtlichen Absicherung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Umweltbelange sind in einer Umweltprüfung, die in den Umweltbericht der Begründung mündet, zu untersuchen und zu bewerten. Das Gelände soll als Industriegebiet GI gemäß § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.

Ansprechperson

Christina März

Stadt Brunsbüttel
FD 32 Planung
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel

Aktuelle Mitteilungen

Landschaftsplan der Stadt Brunsbüttel

Der Landschaftsplan der Stadt Brunsbüttel ist auf ihrer Homepage unter der Adresse "https://www.stadt.brunsbuettel.de/bauen/planen/landschaftsplan" einzusehen.

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Anschrift: Stadt Brunsbüttel,

FB 3, FD Planung

Albert-Schweitzer-Straße 9

25541 Brunsbüttel

Information zu den der Planung zugrunde liegenden Vorschriften

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadtverwaltung Brunsbüttel, Bauamt – Fachbereich 3 – Zimmer 108, Albert- Schweitzer- Straße 9 in 25541 Brunsbüttel während der Dienstzeiten eingesehen werden.

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