Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung "Teilbereich Ost"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Das Plangebiet ist über die HVV‐Buslinie 489, 589 und 594 an das ÖPNV‐Netz der Metropolregion Hamburg angeschlossen, die tagsüber eine Anbindung jeweils im 30‐Minuten‐Takt zum S‐Bahnhof Wedel und nach Blankenese verfügt. Die nächstgelegene Haltestelle ist „Schauenburgerstraße“ und befindet sich in einer Entfernung von ca. 120 m (Luftlinie bis Mitte Plangebiet).

Südöstlich des Plangebietes befindet sich in einer Entfernung von ca. 280 m (Luftlinie bis Mitte Plangebiet) an der Holmer Straße die Haltestelle der Buslinie X89 (S Wedel), welche stündlich zum S‐Bahnhof Wedel verkehrt.

Die Linien knüpfen in ihrem weiteren Verlauf insbesondere am Bahnhof Wedel an diverse weitere HVV‐Schnellbahn‐ und –Buslinien an. Die Entfernung zum S‐Bahnhof Wedel beträgt ca. 1,3 km.

5.4. Fußgänger und Radfahrer / Gehrecht

Eine öffentliche Durchwegung des Plangebietes zwischen Holmer Straße und Ansgariusweg soll für den Fuß- und Radverkehr möglich sein. Dafür wird entlang der östlichen Grenze des allgemeinen Wohngebietes in Nord‐Süd‐Verlauf eine mit einem Gehrecht (G) zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Flächen festgesetzt. Hier ist ein mindestens 4,0 m breiter befestigter Weg für Fußgänger und Radfahrer herzustellen und zu unterhalten. Sofern die Durchwegung gesichert ist, dürfen geringfügige Abweichungen von der festgesetzten Lage des Gehrechts zugelassen werden (s. textliche Festsetzung 1.6). Der Weg soll auch eine Beleuchtung erhalten. Die rechtliche Absicherung der Durchwegung erfolgt unabhängig vom Bebauungsplanverfahren. Die genaue Ausgestaltung des Weges wird im städtebaulichen Vertrag (s. Kap. 13) geregelt. Dieser Vertrag ergänzt die planerischen Vorgaben und stellt sicher, dass die praktische Umsetzung der Fuß- und Radwegeverbindung gemäß den festgelegten Kriterien erfolgt. Es wird eine nachfolgende grundbuchliche Eintragung zur Sicherung der Fläche erfolgen.

Aufgrund der geringen Kfz-Verkehrsstärke auf den privaten Grundstücken ist eine Trennung zwischen Geh- und Radverkehr und privater Kfz-Erschließung nicht erforderlich. Es wird das Prinzip einer nur schwach durch Kfz-Verkehr genutzten Mischverkehrsfläche verfolgt.

Die Gebäude im nördlichen und mittleren Teil des Grundstückes (Baufelder BF 1 bis BF 4) sind über den nördlichen Zugang (Holmer Straße / B 431) sowie die beiden südlichen Gebäude (BF 5 und BF 6) über den südlichen Zugang (Ansgariusweg) barrierefrei erschlossen.

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sollen oberirdisch und in den Tiefgaragen geschaffen werden. Um die notwendige Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten unterzubringen, sind zwei Standorte für größere oberirdische Fahrradabstellanlagen geplant. Diese liegen im nördlichen Planbereich, nördlich und östlich von Baufeld BF 1, und die Flächen werden in der Planzeichnung entsprechend mit der Zweckbestimmung Fahrradgarage (FGa) festgesetzt. Sie sollen nah der Grundstücksgrenze errichtet werden und können so mit einer geschlossenen Rückwand zusätzlich auch zur Lärmminderung hinsichtlich des Verkehrs auf der Holmer Straße beitragen. Mit einer Länge von bis zu 15 m werden für eine solche Anlage gemäß § 6 Landesbauordnung eigene Abstandsflächen erforderlich. Durch die Lage nah an der Grenze zur Straße können die Abstandsflächen (Mindestmaß von 3 m) nicht vollständig auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Abstandflächen dürfen jedoch nach § 6 LBO auch (bis zur Mitte) auf öffentlichen Flächen liegen. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsflächen geht von den Fahrradgaragen nicht aus. Die Zulässigkeit der Anlagen an den geplanten Standorten soll planungsrechtlich möglich sein.

An den Hauseingängen werden zusätzlich Abstellflächen für das kurzfristige Abstellen von Fahrrädern vorgehalten.

5.5. Verkehrsuntersuchung

Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens (Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH (WVK), Neumünster, August 2023) ist eine Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen des Planvorhabens auf das Straßennetz und auf den zur Erschließung des Plangebietes relevanten Knotenpunkt Holmer Straße (B 431) / Lülanden erfolgt.

Die verkehrliche Erschließung ist zu einem großen Teil über die Holmer Straße (B 431) vorgesehen. Hierfür soll der signalisierte Knotenpunkt Holmer Straße (B 431) / Lülanden baulich und signaltechnisch erweitert werden. Ein geringer Teil soll über eine Grundstückszufahrt an den Ansgariusweg angebunden werden. Zusätzlich wird die innerörtliche Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur durch die Anlage eines Fuß- und Radweges zwischen der Holmer Straße (B 431) und dem Ansgariusweg erweitert.

Es wurde untersucht, ob und in welcher Form das Straßennetz in der Lage ist, das zukünftige Verkehrsaufkommen leistungsfähig zu bewältigen und welche begleitenden Maßnahmen für die Knotenpunkterweiterung erforderlich werden.

Um die Verkehrsuntersuchung auf Basis aktueller Verkehrsdaten durchführen zu können, wurde am Donnerstag, den 3. Juni 2021, in der Zeit zwischen 06:00 bis 10:00 Uhr (morgendliche Spitzenverkehrszeit) und 15:00 bis 19:00 Uhr nachmittägliche Spitzenverkehrszeit) an dem maßgebenden Knotenpunkt eine Verkehrszählung durchgeführt. Der Zähltag zur Verkehrserhebung wurde gemäß Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen – und Verkehrswesen e.V. (FGSV) gewählt und als belastbar eingestuft. Die Prüfung zeigt, dass das Verkehrsaufkommen 2021 nur geringfügig über dem von 2015 lag. Da zum Erhebungszeitpunkt öffentliche Einschränkungen bereits gelockert waren, gelten die Zahlen trotz möglicher Pandemie-Einflüsse als belastbar.

Für die Verkehrsprognose wurde die allgemeine Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2030 mit Zunahme des Kfz- Verkehrs um 2,9 % und des Schwerverkehrs um 8,1 % angenommen.

Es wurde für den Prognose-Planfall 2030 folgende durchschnittliche Tagesverkehrsstärken (DTV) mit anteiligen Schwerverkehr > 3,5 t (DTVSV) in den relevanten Streckenabschnitten ermittelt:

Abb. 11: Prognose-Planfall 2030 - DTV, DTVSV, ohne Maßstab, Quelle: Auszug Verkehrsgutachtens WVK

Die Leistungsfähigkeit des zukünftig vierarmigen Knotenpunktes wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens geprüft. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen der Wohnbauentwicklung beträgt 506 Kfz/24h im Tagesverkehr und jeweils 35 Kfz/h in den maßgebenden Spitzenstunden am Morgen und am Nachmittag. Für die Verkehrsverteilung im umliegenden Streckennetz wurden die potentiellen Quellen und Ziele im Umfeld bestimmt.

Die beiden südlichsten Gebäude (BF 5 und BF 6) werden über eine Grundstückszufahrt an den Ansgariusweg angeschlossen. Der Ansgariusweg wird durch das Bauvorhaben nicht maßgebend mehr belastet (6 Kfz/h in den Spitzenstunden). Das sehr geringe Verkehrsaufkommen kann problemlos über die Gemeindestraße und die angrenzenden vorfahrtgeregelten Knotenpunkte abgewickelt werden.

Im Bereich des Anbindungspunktes am Ansgariusweg sind keine speziellen Maßnahmen notwendig, da die vorfahrtrechtliche Regelung eindeutig ist. Die Sichtbeziehungen im Bereich des südlichen Anschlusses der Radverkehrsanbindung sind aufgrund des geraden Streckenabschnittes gegeben. Der Radverkehr wird in der Tempo 30-Zone StVO-konform auf der Fahrbahn geführt. Eine Nutzung des Gehweges durch Radverkehr ist unzulässig.

Hinweise auf einen signifikanten gebietsfremden Durchgangsverkehr in der Helgolandstraße und dem Ansgariusweg liegen nicht vor. Die Ausweisung als Tempo 30-Zone sowie das geringe Verkehrsaufkommen in der Helgolandstraße und dem Ansgariusweg führen zu einer verträglichen Führung des Radverkehres in diesen Streckenzügen auf der Fahrbahn im Mischverkehr. Bei der Durchfahrt durch die Wohnstraßen ist neun Mal Rechts-vor-links zu beachten, was die Attraktivität der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr deutlich senkt und den Zeitbedarf erhöht. Gemäß Verkehrszählungen aus dem Jahr 2021 beträgt die Verkehrsstärke in der nördlichen Helgolandstraße lediglich ca. 1.000 Kfz/24h und im Ansgariusweg ca. 400 Kfz/24h. In der morgendlichen Spitzenstunde (7.30 – 8.30 Uhr) wurden auch nur 11 rechtsabbiegende Kfz in die Hatzburgtwiete aus nördlicher Richtung der B 431 kommend erfasst. Es ist davon auszugehen, dass diese Verkehrsmengen fast ausschließlich durch direkte Straßenumfeldnutzung des Wohngebietes selbst erzeugt werden.

Im Ergebnis der Leistungsfähigkeitsbetrachtung ist der betrachtete Knotenpunkt Holmer Straße (B 431) / Lülanden auch im Prognose-Planfall einschließlich der zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die geplante Wohnbauentwicklung in einem leistungsfähigen Zustand. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die Kapazität der umliegenden Straßen ausreichend ist.

Für die Erschließung des Plangebietes wird der vorhandene signalisierte Knotenpunkt Holmer Straße (B 431) / Lülanden um eine Grundstückszufahrt erweitert und zu einem vierarmigen Knotenpunkt umgestaltet. Dabei wird die private Grundstückszufahrt in die Signalisierung einbezogen.

Durch den vorhandenen Linksabbiegestreifen in der nördlichen Holmer Straße (B 431) besteht in der südlichen Holmer Straße (B 431) eine kleine Sperrfläche, die zukünftig entfallen und zu einer überbreiten Fahrbahn zur Aufstellung der linksabbiegenden Verkehre in das Plangebiet umfunktioniert werden kann. In der nachmittäglichen Spitzenstunde werden 15 linksabbiegende Fahrzeuge aus Süden kommend erwartet. Bei einer Umlaufzeit von 90 Sekunden entspricht dies maximal einem Fahrzeug je Umlauf, womit eine Behinderung des Verkehres auf der Bundesstraße nahezu ausgeschlossen ist. Der rechnerische Rückstau auf dem Grundstück der Wohnbauentwicklung beträgt maximal zwei Fahrzeuge in der morgendlichen Spitzenstunde. Bei einem Verkehrsaufkommen von 33 Kfz/h in den maßgebenden Spitzenstunden sind zwei Fahrzeuge je Umlauf als Ausnahme zu sehen.

Im Rahmen des Knotenpunktausbaus Holmer Straße / Lülanden wird die Signalsteuerung angepasst. Die Freigabezeit für den Zufluss aus Nordwesten wird dabei erhöht. Der Verkehrsfluss am Knotenpunkt wird durch die Anpassung der Signalsteuerung verbessert.

Der Einmündungsbereich ist so gestaltet, dass große Fahrzeuge von beiden Seiten der Bundestraße einfahren können. Das Müllfahrzeug durchquert das Gebiet von Norden (Holmer Straße (B 431) in Richtung Süden (Ansgariusweg). Eine Einfahrt für Schwerverkehr von Norden kommend soll verkehrsrechtlich unterbunden werden.

Die Gestaltung des Knotenpunktes Holmer Straße (B 431) / Lülanden ist mit dem Straßenbaulastträger (LBV.SH) als Genehmigungsbehörde sowie der Stadtverwaltung abgestimmt und entspricht dem Regelwerk sowie den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).