Planungsdokumente: B-Plan Nr. 6 "Parkplatz am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

Textliche Festsetzungen

2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 16 - 21a BauNVO)

2.1 Die Höhe der baulichen Anlagen darf max. 5,0 m über der Erdgeschossfertigfußbodenober- kante betragen.

2.2 Die Traufhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut) darf max. 3,50 m über der Erdgeschossfertigfußbodenoberkante betragen.

2.3 Die zulässige Grundfläche innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf 'Feuerwehr' gilt nur für die Grundfläche von Zufahrten und Stellplätzen sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO. Eine Überschreitung der Grundfläche nach § 19 Abs. 4 BauNVO ist nicht zulässig.

3 Höhenlage der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB)

3.1 Die Erdgeschossfertigfußbodenoberkante der Gebäude darf nicht mehr als 50 cm über der mittleren Höhe des zum Gebäude gehörenden Straßenabschnittes der Hauptstraße liegen.

4 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB).

4.1 Die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot versehenen Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

4.2 Innerhalb der Grünfläche 'Versickerungsfläche' sind mindestens 5 Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind heimische, standortgerechte mittel- bis großkronige Baumarten mit einer Pflanzqualität Stammumfang 14-16 cm zu verwenden.

4.3 Stellplätze sind aus fugenreichem Material mit wasserdurchlässigem Unterbau herzustellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster).

4.4 Für die Außenanlagen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warm-weißem Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.

4.5 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 6 folgende Flächen zugeordnet:

- Extensivierung einer 1.810 m² großen Teilfläche (entspricht 1.213 m² Ausgleich) auf Flurstück 264, Flur 6, Gemarkung Groß Dannewerk, Gemeinde Dannewerk.