Planungsdokumente: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 B der Stadt Schleswig

Begründung

1.2 Bestand

Das Plangebiet wird durch einen schmalen Fußweg geteilt. Der Bereich nordöstlich des Fußweges wird aktuell als Grünfläche und teilweise als Behelfsparkplatz genutzt. Zudem befinden sich 3 größere Kiefern (entlang des Fußweges) sowie ein Ahorn und eine Linde in diesem Bereich. Im Bereich südwestlich des Fußweges befindet sich das Hotel 'Strandleben' einschließlich der Stellplätze und Grünflächen.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der aktuell gültigen Fassung.

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat am 10.08.2021 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83B beschlossen. Die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes soll nach dem Verfahren für die 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für 'Bebauungspläne der Innenentwicklung sind:

  • Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, insbesondere durch Umnutzung und Verdichtung.
  • Die festzusetzende Grundfläche im Plangebiet liegt unter 20.000 m². Auch erfolgen im näheren Umfeld derzeit keine weiteren Bauleitplanungen, so dass entsprechend § 13a (1) Nr. 1 BauGB keine Flächen von Bebauungsplänen mitzurechnen sind, die in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
  • Durch den Bebauungsplan wird auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz bedürfen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beachten sind.

Die vorgenannten Voraussetzungen liegen für diese Änderung des Bebauungsplanes vor.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet eine 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83B aufgestellt. Sie trifft innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,55 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Im Plangebiet dieser Änderung des Bebauungsplanes hat sich in dem alten Offizierskasino das Hotel Strandleben etabliert. In den vergangenen Jahren hat sich das Hotel zu einem beliebten und über die Grenzen von Schleswig hinweg bekannten 4-Sterne Hotel und Restaurant entwickelt. Mit derzeit nur 16 Gästezimmern handelt es sich um einen sehr kleinen Hotelbetrieb. Zu klein, um nachhaltig einen Hotelbetrieb und die geschaffenen Ganzjahresarbeitsplätze zu sichern.

Dies wurde bereits bei den konkreten Hotelplanungen im Jahr 2015 und in den damaligen Gesprächen zwischen dem Hotelbetreiber und der Stadt Schleswig thematisiert.

Es war beabsichtigt, im dem ehemaligen Offizierskasino ein zusätzliches Stockwerk einzuziehen, um eine ausreichende Anzahl an Hotelzimmern erstellen zu können. Dies wurde von Seiten der Denkmalpflege abgelehnt. Gleichzeitig hat die Denkmalschutzbehörde empfohlen, ein separates Gebäude neben dem Bestandsobjekt zu errichten.

Im ersten Schritt wurde der Umbau des Bestandsgebäudes umgesetzt (Eröffnung im Oktober 2017). Mit dieser Investition war auch die Schaffung von Ganzjahresarbeitsplätzen verbunden.

Im nächsten Schritt soll nun die Erweiterung des Hotels mit einem abgesetzten Neubau um ein Bettenhaus mit Tagungszentrum und Wellnessbereich erfolgen. Die Erweiterung ist notwendig, um den Hotelbetrieb langfristig zu sichern. In der bestehenden Größe ist der Betrieb langfristig nicht wirtschaftlich tragfähig. Insofern droht der potentielle Verlust der bestehenden Arbeitsplätze.

Um eine ganzjährige Auslastung zu erreichen, umfasst der Neubau neben 16 zusätzlichen Gästezimmern, einen Tagungsraum sowie einen modernen Wellnessbereich. Dies dient der Saisonverlängerung und der Ansprache neuer Zielgruppen. Ziel dieser B-Plan-Änderung ist daher auch die Schaffung und Sicherung neuer Ganzjahresarbeitsplätze.

Der geplante Neubau mit einer Grundfläche von ca. 380 m² und max. 3 Vollgeschossen fügt sich dabei unauffällig in die bestehende bzw. nach dem gültigen Bebauungsplan zulässige Bebauung ein.

Um diesen Neubau zu ermöglichen, soll innerhalb des bestehenden Mischgebietes (MI4) an der Straße 'Schleibogen' eine neue überbaubare Fläche in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Um die erforderlichen Stellplätze für den Hotelbetrieb nachweisen zu können, soll der bestehende Stellplatz innerhalb des bestehenden Mischgebietes (MI5) um 5 Stellplätze erweitert werden.