Bebauungsplan Nr. 41 der Gemeinde Bosau

Bosau

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet  –

durchführende Organisation

Amt Großer Plöner See

Planungsanlass

Das Plangebiet am südlichen Ortsrand von Bosau östlich der Stadtbeker Straße und ist weit-gehend rückwärtig mit Wohngebäuden bebaut. Die Beurteilung von Bauvorhaben erfolgt nach den Vorschriften des § 34 BauGB. Es besteht der Wunsch der Eigentümer, durch Nach-verdichtung auf den großen Grundstücken weiteren benötigten Wohnraum in einer neuen Bauflucht in der 1. Reihe zu schaffen. Die Gemeinde unterstützt dieses, da die Inanspruch-nahme freier Landschaft vermieden wird und mit der Nachverdichtung den umweltschützen-den Belangen des Baugesetzbuches Rechnung getragen werden kann.

Die Gemeinde nimmt dieses zum Anlass, im Rahmen eines Bebauungsplanes das wohn-baulich genutzte und bislang unbeplante Gebiet im Bestand städtebaulich verträglich zu ord-nen und einen Rahmen für bauliche Erweiterungsmöglichkeiten sowie eine Bebauung in zweiter Reihe zu schaffen.

Ansprechperson

MarekLühr

Amt Großer Plöner See
Der Amtsvorsteher

Bauamt
Heinrich-Rieper-Straße 8
24306 Plön
Telefon 04522 7471-62
Telefax 04522 7471-33

E-Mail: m.luehr@amt-gps.de
Internetseite: www.amt-gps.de

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