Derzeitiger Zustand
Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe geologische Karte im Landwirtschafts- und Umweltatlas des LLUR). Das Gebiet der Gemeinde Dörphof liegt im Naturraum Östliches Hügelland.
Die Bodenübersichtskarte des Landwirtschafts- und Umweltatlasses im Maßstab 1 : 250.000 zeigt für den Planbereich Pseudogley-Parabraunerde als Bodentyp an. Als vorherrschende Bodenart bis 2 m unter Gelände ist Lehmsand über Sandlehm genannt.
Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der lehmigen Böden hoch und es ist eine geringe Grundwasserneubildung gegeben.
Die Böden des Planbereiches sind im Nahbereich der Ortschaft Dörphof und in der Region Schwansen typisch und großflächig verbreitet. Seltene Böden sind nicht vorhanden.
Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln gibt es bislang nicht. Gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Dörphof nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.
Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.
Das Gelände im Plangebiet ist relativ eben und weist eine Geländehöhe um 10 m über NHN auf.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung wird das Plangebiet weiterhin als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Zusätzliche Flächen werden nicht versiegelt.
Auswirkungen der Planung
Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die geplante Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:
- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.
Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens), der Bundesbodenschutzverordnung (§ 12 BBodSchV), des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.
Versiegelungen
Für das ca. 0,97 ha große Plangebiet ist die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf -KiTa- vorgesehen. Mit der Planung werden Versiegelungen auf einer bislang als Acker genutzten Fläche durch KiTa-Gebäude, Nebenanlagen und Stellplätze ermöglicht.
Die überbaubare Grundfläche wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 6 auf ca. 0,1 ha festgesetzt, um die geplanten Baumaßnahmen auf der Fläche realisieren zu können. Aufgrund des großen Stellplatzbedarfes sowie der im Verhältnis zur Grundstücksfläche sehr kleinen Grundfläche für die Hauptanlagen darf die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche durch Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO um bis zu 100 % überschritten werden.
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer hohen Erheblichkeit zu bewerten. Die Böden werden als Acker genutzt und zählen nicht zu den seltenen Bodenarten. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.