3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Im Zuge des Planverfahrens wurden Gutachten zu Lärm- und Staubimmissionen erstellt. Aus diesen ergeben sich keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die im parallel aufgestellten Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen berücksichtigen die Kronentraufbereiche der zu erhaltenden Pappeln, um Beeinträchtigungen der Bäume zu vermeiden. Zudem werden die Pappeln innerhalb einer öffentlichen Grünfläche festgesetzt, due von jeglicher Bebauung freizuhalten ist.
Die Rodung von drei Pappeln erfolgt im Zeitraum 01. Oktober bis Ende Februar des Folgejahres, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG gegenüber heimischen Brutvögeln ausschließen zu können.
Die Baugrenzen sollen in möglichst großen Abständen zu dem zu erhaltenden Knick festgesetzt werden. Entlang des Knicks ist ein mindestens 3 m breiten Streifen als Grünfläche frei von jeglicher Bebauung zu halten, um Auswirkungen auf das geschützte Biotop zu vermeiden.
Einzäunungen müssen entsprechend der „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ einen Abstand von mindestens 1 m zum Knickfuß einhalten.
Hinweis zum Artenschutz:
Im Plangebiet sollte eine fledermaus- und insektenfreundliche Außenbeleuchtung installiert werden. Verwendet werden sollte warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
- Die für die Bebauung vorgesehene Fläche ist derzeit als Acker in landwirtschaftlicher Nutzung.
- Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen werden über ein Ökokonto erbracht.
Schutzgut Wasser
- Der Umgang mit dem Niederschlagswasser wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geklärt.
- Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
- Weitgehender Erhalt des Knicks und der Baumreihe im Planbereich.
- Beschränkung der Bauhöhe.
- Heckenpflanzung im nördlichen Plangebiet zur Eingrünung der neuen Gebäude.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.