Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Schleswig

Textliche Festsetzungen

TEXT (TEIL B)

1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 15 BauNVO)

1.1 Sonstiges Sondergebiet - Werkstätten (§ 11 BauNVO)

Das Sondergebiet SO 'Werkstätten' dient der Errichtung von baulichen Anlagen, die für den Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erforderlich sind sowie von Anlagen für gesundheitliche und soziale Zwecke für Menschen mit Behinderungen.

zulässig sind:

1. Werkstätten (insbes. für die Arbeitsbereiche Zerspanung, Schlosserei, E-Montage),

2. Betreuungs- und Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen,

3. Räume für die Verwaltung der Einrichtung,

4. erforderliche Nebenanlagen,

5. Stellplätze für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Verkehr.

2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 16 - 21a BauNVO)

2.1 Die Höhe der baulichen Anlagen darf max. 9,50 m über der Erdgeschossfertigfußbodenoberkante liegen.

2.2 Für Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO ist die Firsthöhe auf höchstens 5,00 m über der Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt.