3 Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO)
3.1 Die Höhe der Gebäude darf maximal 8,00 m ab Oberkante Erdgeschossfertigfußboden betragen.
3.1 Die Höhe der Gebäude darf maximal 8,00 m ab Oberkante Erdgeschossfertigfußboden betragen.
4.1 Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens darf nicht höher als 50 cm über dem höchsten Punkt des zum Grundstück gehörenden Erschließungsstraßenabschnittes liegen.
5.1 Auf dem Baugrundstück ist die Errichtung von Garagen und Stellplätzen gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO und Lagerflächen in einem Abstand von weniger als 3,00 m zum Fuß der festgesetzten Knicks nicht zulässig.
5.2 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als 'zu erhaltend' festgesetzten Knicks sind dauerhaft zu sichern. Pflegemaßnahmen an den Knicks sind im gesetzlichen Rahmen zulässig.
5.3 Die im Plan bezeichneten neu aufzusetzenden Knickabschnitte sind mit heimischen, standortgerechten Gehölzen (4 Pflanzen je m, versetzt) zu bepflanzen. Hierbei sind Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch, Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3-4 triebig, 60-100 cm hoch zu verwenden.
5.4 Fensterlose Gebäudefassaden sind ab einer Länge von 40 m mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen.
5.5 Das auf den Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist durch geeignete Vorkehrungen (Versickerungsmulden, -gräben, -rigolen oder -schächte) auf den Baugrundstücken zu versickern.
5.6 Zur Kompensation werden dem B-Plan 18 folgende Flächen zugeordnet:
- Abbuchung von 2.204 ÖP (≙ xx m²) aus dem Ökokonto Az. XXX (Kreis XXX) [wird im weiteren Verfahren ergänzt]
- 36 m Knick innerhalb des Plangebietes
5.7 Für die Außenanlagen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warm-weißem Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.
5.8 Pkw-Stellplätze sind aus wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster).