Bauvorhaben Norderstraße - Beteiligung betroffene Öffentlichkeit

Eckernförde

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Eckernförde

Planungsanlass

k.A.

Ansprechperson

Bauverwaltung: Frau Acksen, Tel. 04351/710-603

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Wichtige Mitteilung für Bürgerinnen und Bürger

Wichtige Mitteilung für Bürgerinnen und Bürger

Die Stadt Eckernförde begrüßt Ihr Interesse an dem Bauleitplanverfahren.

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Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

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Stellungnahme #1000

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Stellungnahme zur Bauvoranfrage „Neubau zweier Einfamilienhäuser“ in der Norderstraße / Flurstücke 283, 284 und 285 (B-Plan Nr. 38 „Norderstraße II“)

Sehr geehrte Damen und Herren,

als direkte Anwohner der geplanten Bebauung nehmen wir hiermit Stellung zur Bauvoranfrage bezüglich des Neubaus zweier Einfamilienhäuser auf den Flurstücken 283, 284 und 285.

Wir sprechen uns gegen die geplante Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 38 „Norderstraße II“ aus.

Begründung:

  1. Widerspruch zum bestehenden Bebauungsplan

Der geltende Bebauungsplan sieht ausdrücklich keine Bebauung in dem vorgesehenen Bereich vor. Laut Beschlussvorlage würde die Baugrenze erheblich überschritten werden; eine reguläre Genehmigung sei deshalb nicht möglich. Auch eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde ausdrücklich ausgeschlossen, da die Grundzüge der Planung berührt seien.

Wir haben unser Eigentum und unsere Wohnsituation im Vertrauen auf die bestehende Planung erworben bzw. gestaltet. Die bislang offene Fläche hinter den Grundstücken ist Teil der bestehenden Wohnqualität und des Gebietscharakters.

  1. Erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität

Die geplanten Gebäude würden unmittelbar hinter den bestehenden Grundstücken errichtet werden und damit zu einer deutlichen Verdichtung führen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf:

  • Lichtverhältnisse und Besonnung,

  • freie Sicht und Offenheit des rückwärtigen Bereichs,

  • Privatsphäre der bestehenden Anwohner,

  • Aufenthaltsqualität der Gärten und Außenbereiche.

Insbesondere ist mit zusätzlicher Verschattung der angrenzenden Grundstücke,also auch unserem, zu rechnen.

  1. Lärm- und Verkehrsbelastung

Die bislang ruhige rückwärtige Situation würde durch zwei zusätzliche Wohnhäuser dauerhaft verändert. Zu erwarten sind:

  • zusätzlicher Fahrzeugverkehr,

  • erhöhte Geräuschentwicklung,

  • Nutzung der Außenbereiche in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Gärten und Wohnräumen.

Dadurch verschlechtert sich die Wohnruhe erheblich.

  1. Wertminderung der angrenzenden Grundstücke

Die geplante Bebauung würde aus unserer Sicht zu einer spürbaren Wertminderung der angrenzenden Immobilien führen. Die bisherige Lage mit rückwärtiger Freifläche und Grünbereich war ein wesentliches Merkmal der Wohnqualität. Durch die massive Nachverdichtung würde dieser Charakter dauerhaft verloren gehen.

  1. Erhalt der Grünfläche und des Ortsbildes

Die kleine Grünfläche mit dem bestehenden Baum trägt zum aufgelockerten Charakter des Wohngebiets bei. Eine Bebauung würde diesen Bereich dauerhaft verändern und den ohnehin bereits verdichteten Bereich zusätzlich belasten.

Die Verwaltung weist selbst darauf hin, dass die geplante Überschreitung der Baugrenze „nicht im Rahmen“ der ursprünglichen Zielsetzung des Bebauungsplans liegt.

Aus den genannten Gründen bitten wir darum, der beantragten Befreiung nach § 36a BauGB nicht zuzustimmen.

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