8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Lebrade, Rathjensdorf und Wittmoldt für Photovoltaikfreiflächenanlagen

Wittmoldt

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet  –

durchführende Organisation

Amt Großer Plöner See

Planungsanlass

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittmoldt hat in ihrer Sitzung am 25.10.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sonnenkraftwerk Wittmoldt“ und die damit verbun-dene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wittmoldt schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Solar-Freiflächenanlage (Solar-FFA) auf der-zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im östlichen Gemeindegebiet. Die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 gemäß § 30 BauGB be-stimmt.

Ansprechperson

MarekLühr

Amt Großer Plöner See
Der Amtsvorsteher

Bauamt
Heinrich-Rieper-Straße 8
24306 Plön
Telefon 04522 7471-62
Telefax 04522 7471-33

E-Mail: m.luehr@amt-gps.de
Internetseite: www.amt-gps.de

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