Planungsdokumente: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I, 2020

In den Karten 1 bis 3 des Landschaftsrahmenplanes (2020) für den Planungsraum I sind für den Planbereich keine Darstellungen vorhanden.

1.4.5 Landschaftsplan

Für das Plangebiet sind im Landschaftsplan der Gemeinde Schaalby aus dem Jahr 1998 die damals vorhandenen Strukturen (Knicks und Bäume) dargestellt. Die Bäume im Südosten sind überwiegend als landschaftsprägend eingestuft. Konkrete Entwicklungsziele sind für den Planbereich nicht enthalten.

Im Rahmen einer 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes (2010) wurde eine wohnbauliche Entwicklung beidseitig der Mühlenstraße vorbereitet. Zudem wurde empfohlen, die weitere wohnbauliche Entwicklung auf der Nordseite der Mühlenstraße fortzusetzen. Insofern steht diese Bauleitplanung im Einklang mit dem Landschaftsplan der Gemeinde Schaalby.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Plangebiet liegt innerhalb des großflächigen Naturparks ‚Schlei‘ (§ 27 BNatSchG).
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Die Knicks sind geschützte Biotope gem. § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG.
  • Flächen des Netzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete befinden sich mit dem FFH-Gebiet 1423-394 ‚Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe‘ sowie dem EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 ‚Schlei‘ ca. 1,2 km südlich. Ca. 900 m südöstlich befindet sich außerdem das FFH-Gebiet 1324-391 ‚Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder‘. Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Schutzgebiete sind aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten.