2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 B der Stadt Schleswig

Schleswig

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 4 Tage  

Institution

Stadt Schleswig

Planungsanlass

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat in der Sitzung am 24.04.2023 die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans und der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 B beschlossen.

Die Stadt Schleswig beabsichtigt mit der vorliegenden Planung eine Optimierung im Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser in dem angrenzenden Gewerbegebiet «Heinrich-Hertz-Straße» herbeizuführen.

Die noch zu entwickelnden Gewerbegebietserweiterungen durch die Bebauungspläne 93 und 40 C (3.Änd.) sollen neben der Eigenversickerung das anfallende Oberflächenwasser zusammenführen und der bestehenden Regenrückhaltung zuführen.

Da die bestehende Dimensionierung der vorhandenen Regenrückhaltung als nicht ausreichend zu bewerten war, wurde nach entwässerungstechnischer Prüfung eine Neudimensionierung erarbeitet, die sich nun in der vorliegenden Bauleitplanung widerspiegelt.

Ich übersende Ihnen die Planunterlagen mit der Bitte um Prüfung und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. Ihre Stellungnahme bitte ich Sie bis zum 12.06.2023 abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Harms

Ansprechperson

Mit dem Verfahren betreut ist Herr Harms des Sachgebietes Stadtplanung der Stadt Schleswig. Herr Harms: 04621-814 413, u.harms@schleswig.de; Fax: 04621-814 419 Anschrift: Gallberg 4, Zimmer 412, 24837 Schleswig

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