Bebauungsplan Nr. 39, 4. Änderung "Städtebauliche Entwicklung Marktstraße"

Quickborn

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Quickborn

Planungsanlass

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39, 4. Änderung „Städtebauliche Entwicklung Marktstraße“ der Stadt Quickborn für das Gebiet Marktstraße 1 - 3 mit den Zielen (Auszug) einer Realisierung eines innerstädtischen Polizeistandortes und der Schaffung von ca. 65 Wohneinheiten im Geschoßwohnungsbau.
Aktueller Beteiligungsschritt:
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Ansprechperson

Lasse Friedel
Fachbereich 5 – Stadtentwicklung
Telefon: 04106 / 611 262
Fax: 04106 / 611 400
E-Mail: Stadtplanung@quickborn.de
Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Ergänzende Unterlagen

Nachfolgend finden Sie alle im Rahmen der erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 39, 4. Änderung "Städtebauliche Entwicklung Marktstraße" bereitgestellten Unterlagen zur Einsicht. Ihnen ist im Rahmen der Beteiligungs-/Auslegungsfrist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Gemäß 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. In der Satzung wurden die geänderten Stellen mit einem roten Rahmen markiert bzw. gelb hinterlegt.

Weiterhin wurde die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.