2.2. Lage und Bestand des Plangebiets
Die Stadt Reinbek liegt in Schleswig-Holstein im Kreis Stormarn an der südöstlichen Grenze zur Freien und Hansestadt Hamburg. Im Umfeld der Stadt befinden sich die Städte Geesthacht (12 km südöstlich), Hamburg (15 km westlich), Schwarzenbek (17 km östlich) und Ahrensburg (18 km nördlich). Der rund 4.800 m2 umfassende Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ ist ein Teilbereich des rechtsverbindichen Bebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ und befindet sich im Westen der Stadt Reinbek an der Straße Am Ladenzentrum.
Konkret wird der Geltungsbereich wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Flurstücke 715 und 716,
- im Westen durch die Flurstücken 90/480 (anteilig), 90/399, 714 (anteilig) und 712 (anteilig),
- im Süden durch die Flurstücke 90/480 (anteilig) und 90/203,
- im Osten durch die Flurstücke 717, 721, 718, 719, 90/247 und 90/480 (anteilig)
der Flur 2, Gemarkung Reinbek.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Stadt Reinbek:
- 711, anteilig das Flurstück 712, anteilig 714, 90/206, 90/207 und 90/591 (als private Grundstücksfläche) sowie
- anteilig das Flurstück 90/480 (Straßenverkehrsfläche Am Ladenzentrum)
allesamt der Flur 2, Gemarkung Reinbek.
Im Plangebiet selbst befindet sich ein bestehender Lebensmitteldiscounter. Die verbleibende Fläche wird derzeit zum einen als Stellplatzfläche und zum anderen als Platzfläche des Täbyplatzes genutzt, der unter anderem für einen Wochenmarkt genutzt wird. Der überwiegende Teil des Plangebiets ist daher versiegelt bzw. teilversiegelt. Vereinzelt sind Bäume auf der Stellplatzfläche sowie in den südlichen und östlichen Randbereichen des Plangebiets mehrere Bäume angeordnet. Im Bereich der Bäume und Sträucher befinden sich kleinere Grünflächen.