Planungsdokumente: 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trittau

Begründung

1. Grundlagen

1.1. Rechtsgrundlagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trittau hat in ihrer Sitzung am 05.03.2020 den Aufstellungsbeschluss der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Rettungszentrum“.

Der Flächennutzungsplanänderung liegen zugrunde:

  • das Baugesetzbuch (BauGB),
  • die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und
  • die Planzeichenverordnung (PlanZV)

in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Trittau ist seit dem 28.10.1976 wirksam.

Als Plangrundlage wird die Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5.000 verwendet.

1.2. Projektbeteiligte Planer und Fachbüros

Die Bearbeitung der Flächennutzungsplanänderung erfolgt durch Architektur + Stadtplanung, Hamburg.

Der Umweltbericht wird von Bartels Umweltplanung, Hamburg, erstellt.