Planungsdokumente: vhb. B-Plan Nr. 16 "Solarpark Brekendorfer Moor" für den Bereich „nördlich des Grundstücks Brekendorfer Moor 15 sowie westlich der A7“

Begründung

4.2 Durchführungsvertrag

Im Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Brekendorf und dem Vorhabenträger verpflichtet sich der Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 3 BauGB auf der Grundlage eines abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan, s.o.) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Im Durchführungsvertrag werden außerdem zusätzlich zum Bebauungsplan weitere Vereinbarungen zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und Einzelheiten bezüglich der Gestaltung der baulichen Anlagen getroffen.

Die wesentlichen Inhalte des Durchführungsvertrages ergeben sich aus den Planungszielen (siehe Kap. 2 dieser Begründung) sowie aus den getroffenen Festsetzungen (siehe Kap. 3.1 bis 3.11 dieser Begründung). Ergänzend werden Fristen für die Umsetzung des Vorhabens definiert sowie Vereinbarungen bzgl. der technischen Erschließung getroffen.

Um zu sichern, dass nur die vertraglich vereinbarten Nutzungen durchgeführt werden, wird gemäß § 12 Abs. 3a Satz 1 BauGB festgesetzt, dass im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.

Der Vertrag selbst ist nicht Bestandteil der Planunterlagen und wird zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde Brekendorf bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen. Änderungen des Durchführungsvertrags zwischen Gemeinde und Vorhabenträger sind auch nach Rechtskraft des Bebauungsplanes möglich. Es dürfen aber nur Änderungen vorgenommen werden, die den Festsetzungen des B-Plans nicht widersprechen (§ 12 Abs. 3a Satz 2 BauGB). Insofern kann das hier beschriebene Vorhaben später noch im Rahmen des B-Plans verändert werden.

5 Flächenverteilung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 5,37 ha mit folgender Unterteilung:

Sonstige Sondergebiete 'Photovoltaik' ca. 3,73 ha

Flächen für Maßnahmen ca. 1,57 ha

Wasserflächen ca. 0,06 ha

Private Straßenverkehrsfläche ca. 0,01 ha

Teil 2 Umweltbericht

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