Bebauungsplan Nr. 21, 3. Änderung "Wohnbebauungs nördlich Kampstraße"

Quickborn

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet  –

durchführende Organisation

Stadt Quickborn

Planungsanlass

Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 21, 3. Änderung "Wohnbebauung nördlich Kampstraße" dient der Wiedernutzbarmachung einer Wohnbaubrache in unmittelbarer Innenstadtlage. Folgende wesentliche Planungsziele werden hierbei verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit ca. 60 Wohnungen in 3 bis 4 geschossiger Bauweise mit Staffelgeschoss

Schaffung von ausreichend vielen Stellplätzen gem. Stellplatzsatzung der Stadt Quickborn.

Der Baumbestand am Plangebietsrand soll weitestgehend erhalten werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch aufgestellt.

Ansprechperson

Herr Lasse Friedel

Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Telefon 04106 / 611 262

Fax 04106 / 611 400

E-Mail Stadtplanung@quickborn.de

Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de

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