Bebauungsplan Nr. 21, 3. Änderung "Wohnbebauungs nördlich Kampstraße"
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt QuickbornPlanungsanlass
Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 21, 3. Änderung "Wohnbebauung nördlich Kampstraße" dient der Wiedernutzbarmachung einer Wohnbaubrache in unmittelbarer Innenstadtlage. Folgende wesentliche Planungsziele werden hierbei verfolgt:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit ca. 60 Wohnungen in 3 bis 4 geschossiger Bauweise mit Staffelgeschoss
Schaffung von ausreichend vielen Stellplätzen gem. Stellplatzsatzung der Stadt Quickborn.
Der Baumbestand am Plangebietsrand soll weitestgehend erhalten werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch aufgestellt.
Ansprechperson
Herr Lasse Friedel
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Telefon 04106 / 611 262
Fax 04106 / 611 400
E-Mail Stadtplanung@quickborn.de
Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de