Bebauungsplan Nr. 21, 3. Änderung "Wohnbebauungs nördlich Kampstraße"

Quickborn

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Quickborn

Planungsanlass

Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 21, 3. Änderung "Wohnbebauung nördlich Kampstraße" dient der Wiedernutzbarmachung einer Wohnbaubrache in unmittelbarer Innenstadtlage. Folgende wesentliche Planungsziele werden hierbei verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit ca. 60 Wohnungen in 3 bis 4 geschossiger Bauweise mit Staffelgeschoss

Schaffung von ausreichend vielen Stellplätzen gem. Stellplatzsatzung der Stadt Quickborn.

Der Baumbestand am Plangebietsrand soll weitestgehend erhalten werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch aufgestellt.

Ansprechperson

Herr Lasse Friedel

Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Telefon 04106 / 611 262

Fax 04106 / 611 400

E-Mail Stadtplanung@quickborn.de

Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de

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