1.6 Bebauungsplan Hennstedt 12
Der Bebauungsplan Hennstedt 12 (rechtskräftig seit dem 06.04.2002, 1. Erweiterung rechtskräftig seit dem 12.05.2009, siehe Abbildung Nr. 2) weist überwiegend WA-Flächen für Einzel- und Doppelhäuser aus. Das städtebauliche Konzept sieht im östlichen und im westlichen Bereich zwei voneinander getrennte Erschließungsstränge vor, von denen bisher nur der östliche realisiert wurde. Im westlichen Bereich wurden keine Planungen umgesetzt, es besteht nach wie vor die landwirtschaftliche Nutzung. Die wesentlichen Festsetzungen im Bereich der Teilaufhebung sind
- Art der baulichen Nutzung: Allgemeinde Wohngebiete (WA); Beschränkung der Zahl der Wohnungen auf 2 Wohnungen pro Wohngebäude
- Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ) 0,25
- Bauweise: offen; nur Einzelhäuser zulässig, tlw. Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig;
- Straßenverkehrsflächen
- Nachrichtliche Übernahme: Knickflächen
Der Bebauungsplan bleibt im östlichen Bereich und im Bereich der 1. Erweiterung als selbständig vollziehbarer Plan erhalten. Die festgesetzten Maßnahmenflächen im westlichen Bereich bleiben insoweit erhalten, als sie für den Ausgleich der bereits erfolgten bzw. noch kommenden Baumaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 12 benötigt werden.