1.3.3 Schutzverordnungen
Im Plangeltungsbereich sind bis auf den Naturpark ‚Schlei‘ keine Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG ausgewiesen. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems und Wälder sind ebenfalls nicht betroffen.
Flächen des Netzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete befinden sich mit dem FFH-Gebiet 1423-394 ‚Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe‘ sowie dem EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 ‚Schlei‘ ca. 1,2 km südlich. Ca. 900 m südöstlich befindet sich außerdem das FFH-Gebiet 1324-391 ‚Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder‘. Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Schutzgebiete sind aufgrund der abzusehenden Wirkfaktoren des Vorhabens sowie der Entfernung nicht zu erwarten.
Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Planbereich durch den sich an der südlichen Außengrenze des Teilbereichs 1 befindlichen Knick bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält die Darstellung des Knicks an der Mühlenstraße und von Feldhecken angrenzend an die Teilbereiche 2 und 3. Der außerhalb des Plangebietes gelegene Mühlenteich unterliegt als naturnahes durchströmtes Anstaugewässer der benachbarten ehemaligen Wassermühle dem gesetzlichen Biotopschutz.