Planungsdokumente: B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Naturräumlich ist Schaalby dem Östlichen Hügelland zuzuordnen.

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der vorletzten und letzten Eiszeit (Saale-Eiszeit/ Weichsel-Eiszeit). Der Untergrund der Jungmoränenlandschaft besteht vor allem aus eiszeitlichem Geschiebemergel/-lehm, lehmigem Sand oder Sand. Als geologisches Ausgangsmaterial werden im DigitalenAtlasNord (Oberflächennahe Geologie) dementsprechend hauptsächlich glazigene Ablagerungen dargestellt. Im Teilbereich 1 bestehen diese im Nordwesten aus Geschiebesand und im südöstlichen Bereich aus Till der Grundmoränen und Endmoräne. Im Teilbereich 2 steht oberflächennah ebenfalls Till an. Das Ausgangsmaterial im Teilbereich 3 besteht aus Geschiebesand im Westen und holozänen Ablagerungen im Osten.

Die Bodenübersichtskarte (Maßstab 1 : 50.000) stellt für den Teilbereich 1 heterogene Bodenverhältnisse dar. Im Westen steht Braunerde an. In östliche Richtung wechselt der Bodentyp zu Pseudogley-Kolluvisol und in südliche Richtung zur pseudovergleyten Parabraunerde. Pseudogley-Kolluvisol und pseudovergleyte Parabraunerde sind die vorherrschenden Bodentypen im Teilbereich 2. Im Teilbereich 3 tritt hauptsächlich Niedermoor auf. Im Nordosten ist Gley verbreitet.

Die Bodentypen sind rund um Schaalby weit verbreitet und nicht als seltene Böden einzuordnen.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Gelände leicht bewegt und weist Höhen zwischen ca. 15 m über NHN im Südosten und ca. 19 m über NHN im Nordwesten auf.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Nutzung im Plangebiet fortgeführt. Bodenversiegelungen würden nicht erfolgen. Die Grünfläche um das vorhandene Regenrückhaltebecken bliebe erhalten.

Auswirkung der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

  • Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
  • Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
  • Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
  • Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelung

Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich einer bislang unversiegelten landwirtschaftlichen Nutzfläche vorgenommen. Der Bebauungsplan sieht die nachfolgend genannten Flächennutzungen und deren aus dem Plan ermittelten Flächengrößen vor:

Allgemeine Wohngebiete ca. 25.705 m²

Flächen für Gemeinbedarf ca. 5.210 m²

Straßenverkehrsflächen ca. 8.050 m²

Regenrückhaltebecken ca. 4.500 m²

Die Grundflächenzahl wird in den Wohngebieten durch eine GRZ von 0,30, 0,35 bzw. 0,40 festgesetzt und orientiert sich in angemessener Weise an der städtebaulich gewollten ortstypischen Bebauung sowie an der geplanten Bebauung der einzelnen Grundstücke. Für Nebenanlagen und Zufahrten ist eine Überschreitung von 50 % zulässig, sodass maximal 60 % der Flächen versiegelt werden dürfen.

Im Bereich der Gemeinbedarfsflächen für die Feuerwehr und den Kindergarten wird eine GRZ von jeweils 0,4 festgesetzt, um die erforderlichen baulichen Anlagen auf dem Grundstück errichten zu können. Für Nebenanlagen und Zufahrten ist eine Überschreitung von 50 % zulässig. Maximal ist somit eine Versiegelung von 60 % erlaubt.

Innerhalb des Plangebietes werden neue öffentliche Verkehrsflächen entstehen, die als vollversiegelte Flächen in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt werden (= 100 %). Die Raiffeisenstraße, die bereits asphaltiert ist, wird nur mit der zusätzlichen Versiegelung berücksichtigt. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken geht mit 20 % in die Bilanzierung ein. Berücksichtigt wurde dabei die gesamte Fläche, da das vorhandene Regenrückhaltebecken bisher in keinem Bebauungsplan erfasst ist.

Insgesamt werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ca. 22.075 m² Neuversiegelung zulässig:

GesamtflächeVersiegelung
Allg. Wohngebiet GRZ 0,30 (45 %)13.445 m²6.050 m²
Allg. Wohngebiet GRZ 0,35 (52,5 %)9.160 m²4.809 m²
Allg. Wohngebiet GRZ 0,4 (60 %)3.100 m²1.860 m²
Flächen für Gemeinbedarf GRZ 0,40 (60 %)5.210 m²3.126 m²
Öffentl. Verkehrsflächen neu (100 %)5.330 m²5.330 m²
Regenrückhaltebecken (20 %)4.500 m²900 m²
Gesamtversiegelung =22.075 m²

Die abschließende Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kapitel 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung als erheblich nachteilig einzustufen. Die Fläche wird bislang als landwirtschaftlich genutzt. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebietes bis auf das Regenrückhaltebecken in Teilbereich 2 nicht vorhanden. An den Teilbereich 3 grenzt östlich das Verbandsgewässer V III des Wasserverbandes der Angelner Auen an.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurden Wasserstände zwischen 0,80 m und 3,50 m unter Geländeoberfläche angetroffen. Hierbei handelt es sich um von Schichten-, Stau- und Sickerwasser überlagertes Grundwasser.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Anfallendes Niederschlagswasser würde weiterhin versickern und für eine hohe Grundwasserneubildungsrate sorgen. Voraussichtlich würden Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen der konventionellen landwirtschaftlichen Nutzung verwendet, die die Qualität des Grundwassers beeinflussen. Insgesamt würden sich keine Änderungen des Wasserhaushalts ergeben. Der Teilbereich 2 bliebe mit seinem Regenrückhaltebecken unverändert.

Auswirkung der Planung

Durch die geplante bauliche Nutzung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es zu einer deutlichen Erhöhung des Oberflächenabflusses, da große Teile der Flächen versiegelt werden. Im Rahmen des Planverfahrens wurde ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser entsprechend des Erlasses A-RW1 durch die Haase+Reimer Ingenieure GbR ausgearbeitet. Die Untersuchung liegt den Planunterlagen als Anlage bei. Der Bewertung ist zu entnehmen, dass der Wasserhaushalt deutlich geschädigt wird. Eine Versickerung ist nach Aussage des Baugrundgutachtens lokal möglich.

Das Entwässerungskonzept für den B-Plan 14 sieht insgesamt drei unterschiedliche Entwässerungsziele vor.

  1. Die bestehende Fahrbahn der Raiffeisenstraße sowie der anliegende Gehweg entwässern wie die dortigen Bestandsflächen über Quer- und Längsneigungen in straßenbegleitende Entwässerungsgräben.
  2. Das auf den Dachflächen sowie Außenanlagenflächen der Grundstücke Nr. 1-5, 20, 22-26 anfallende Niederschlagswasser kann auf Grund der versickerungsfähigen Bodenschichten nachgelagert einer Wasserspeicherung zur Brauchwassernutzung über Mulden- oder Rohrrigolensysteme im anstehenden Untergrund versickert werden.
  3. Der auftreffende Niederschlag auf der Verkehrsfläche/Erschließungsstraße, den Stellplätzen aus Rasengittersteinen und auch den Grundstücken Nr. 6-19 und 21 wird über Hausanschluss- & Sammelleitungen sowie Regenabläufe der Verkehrsflächen einem südlich des Plangebiets angeordneten Regenrückhaltebecken zugeordnet, weil die in diesen Bereichen aufzutreffenden Bodenschichten lt. Bodengutachten keine Versickerung zulassen. Zur Verbesserung der Verdunstungswirkung und zur Reinigung der Verkehrsflächen, werden trotzdem straßenbegleitende Entwässerungsmulden angeordnet (t

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.

Die durchschnittliche Jahrestemperatur lag in der Region in den letzten drei Jahrzehnten mit ca. 9,1 °C im Bereich der durchschnittlichen Temperatur in Schleswig-Holstein. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages beträgt ca. 890 mm und liegt etwas unter dem landesweiten Durchschnitt (Bezugszeitraum 1991-2020; DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Schleswig-Flensburg aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Plangebiet weiter als Acker- und Grünland landwirtschaftlich genutzt werden. Vorhandene Gehölzstrukturen würden nicht beeinträchtigt. Der Teilbereich 2 bliebe unverändert. Eine Veränderung des Kleinklimas und der Luftqualität würde nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten Flächen. Vor diesem Hintergrund wird der Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Im Plangebiet werden auch bei Umsetzung der Bebauung weiterhin flächige Vegetationsstrukturen (öffentliche und private Grünflächen, Knick, Siedlungsgrün) vorzufinden sein, welche positive Auswirkungen auf das Kleinklima haben. Nicht überbaute Grundstücksflächen - mit Ausnahme von Terrassen, Wegen und Zufahrten - sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Landesbauordnung als Grünflächen anzulegen. Für maximal 5 % der Grundstücksfläche sind lose Material- und Steinschüttungen zulässig. Sogenannte Schottergärten sind damit nicht zulässig. Dies wirkt sich u.a. auch positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima aus.

Zum Schutz des Klimas sind auf Hauptgebäuden Gründächer und Nebenanlagen ab einem umbauten Raum von mehr als 30 m³ nur mit einem Gründach zulässig.

Im Zusammenhang mit der neu entstehenden Bebauung werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der Größe der Maßnahme jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Eine Vorbelastung des Lokalklimas besteht hinsichtlich der angrenzenden Bebauung. Diese Vorbelastung relativiert sich allerdings durch die in Schleswig-Holstein regelmäßigen Windbewegungen und dem damit verbundenen Luftaustausch.

Aufgrund der Größe des Vorhabens, der geplanten Grünstrukturen und der regelmäßigen Windbewegungen sind die Auswirkungen der Planung als unerheblich nachteilig für das Schutzgut Klima/Luft zu bewerten. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.