Beschreibung | Um die Vollzugsfähigkeit der Planung zu untersuchen und zu dokumentieren wurde durch das Büro für ökologisch-faunistische Planung, Herrn Haack, eine datengestützte Potenzialabschätzung mit Einbeziehung gezielter artbezogener Bestandserfassungen ausgearbeitet (böp 2023). Die Geländeerfassungen erfolgten in den Jahren 2022 und 2023. Folgende Arten und Artengruppen wurden im Gelände erfasst bzw. auf ein Vorkommen relevanter Arten geprüft: Fledermäuse (Quartierstrukturen, Flugrouten), Waldbirkenmaus, Amphibien (Kammmolch, Knoblauchkröte, Laubfrosch, Moorfrosch), Reptilien (Zauneidechse), FFH-Windelschnecken (Bauchige Windelschnecke, Schmale Windelschnecke) und Vögel (begleitende Datenerhebung). Relevante Biotopstrukturen für die Fauna sind im Plangebiet insbesondere miteinander vernetzte Gehölzzüge (Wald, Feldgehölze, Knicks), Brachflächen unterschiedlicher Ausprägung, eine kleinflächige Feuchtsenke und Gewässer verschiedener Ausprägung im Plangebiet und östlich davon. Brutvögel Entsprechend der Lebensraumausstattung sind im Plangebiet vor allem gehölzbrütende Vogelarten zu erwarten. Dieses wurde durch die begleitenden Datenerhebungen im Gelände bestätigt. Es wurde ein hoher Anteil an weit verbreiteten Gehölzfreibrütern wie Amsel, Buchfink, Dorngrasmücke, Gelbspötter, Heckenbraunelle und Klappergrasmücke, Höhlenbrütern wie Blaumeise, Buntspecht und Kohlmeise, sowie gehölzgebundenen Bodenbrüter wie Rotkehlchen und Fasen vorgefunden. Zudem konnte mit dem Sumpf-Rohrsänger auch eine Art der Hochgras- und Staudenfluren erfasst werden. Im Bereich des Regenrückhaltebeckens und außerhalb des Plangebiets traten Gewässer- und Uferbrüter zum Artenspektrum dazu. Arten mit besonderer Planungsrelevanz traten nur in geringen Anteilen auf. Hierzu zählen der Haussperling, Star und Saatkrähen (im Bereich des derzeitigen Betriebsgeländes) sowie ein Mäusebussard. Gefährdete Offenlandarten, wie z.B. Kiebitz, Rebhuhn oder Wachtel, sind im Plangebiet nicht vorhanden. Ein Feldlerchenrevier konnte außerhalb des Plangebiets festgestellt werden. Gastvögel Das Plangebiet ist möglicherweise Teil eines Nahrungsgebiets des in der Umgebung festgestellten Waldkauzes sowie des Turmfalken. Weitere Nahrungsgäste sowie Rasten von Zugvögeln sind möglich. Säugetiere / Fledermäuse Ein besonderer Fokus bei den Untersuchungen lag auf den artenschutzrechtlich relevanten Fledermäusen. Mittels Fledermaus-Detektoren wurden folgende Arten erfasst: Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus (gefährdet in SH), Fransenfledermaus, Großer Abendsegler (gefährdet in SH), Mückenfledermaus, Myosotis-Art, Pipistrellus-Art, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus. Im Gelände wurden zudem 5 potenzielle Tagesquartiere (in Gehölzbeständen des Doppelknicks und eines im Südwesten gelegenen Gehölzes) und 3 potenzielle Winterquartiere (im Bereich des Altbaumbestandes des Doppelknicks) vorgefunden. Bedeutende Flugrouten wurden nicht festgestellt. Die Auswertung der Erfassungen ergab, dass der Schwellenwert einer bedeutenden Flugstraße lediglich in einem im Südwesten gelegenen Gehölz erreicht wurde. Sonstige Säugetiere Die im Untersuchungsgebiet aufgrund ihrer Seltenheit speziell geprüfte Waldbirkenmaus konnte trotz Wildkameraeinsatz nicht nachgewiesen werden. Ein Vorkommen ist somit ausschließbar. Durch Sichtbeobachtungen und die Auswertung der Aufnahmen der Wildkamera ergaben sich Nachweise zahlreicher weiterer Säugetierarten. Hierunter befanden sich Baummarder, Mauswiesel, Feldhase, Igel, Reh und diverse Mausarten. Potenziell sind weitere Arten im Gebiet vorhanden. Ein Vorkommen der stark gefährdeten Haselmaus ist im nördlichen Schleswig-Holstein eher selten und kann am Vorhabenstandort nach Aussagen des LfU ausgeschlossen werden. Amphibien Für ein nordöstlich des Plangebiets gelegenes vom NABU betreutes Gewässer sind Vorkommen des in Schleswig-Holstein gefährdeten Kammmolchs bekannt. Aus diesem Grund wurde eine Erfassung von Amphibien durchgeführt. Im nördlichen naturnahen Regenrückhaltebecken des Plangebiets konnten Laichballen des Teichfrosches festgestellt werden. Außerhalb des Plangebiets wurde das Vorkommen von Kammmolchen im NABU-Gewässer bestätigt. Zudem wurden in zwei weiteren östlich des Plangebiets gelegenen Gewässern Moorfroschlarven vorgefunden. Aufgrund der nah gelegenen Laichgewässer haben die außerhalb des Betriebsgeländes gelegenen Flächen des Plangebiets Funktion als Landlebensraum von Amphibien und insbesondere des Kammmolchs. Neben den vorgefundenen Arten sind weitere Vorkommen allgemein verbreiteter Arten, wie z.B. der Erdkröte, zu erwarten. Fische Im Rahmen der Amphibienerfassungen wurde im westlichen Regenrückhaltebecken ein Rotaugenbestand festgestellt. Reptilien Aufgrund besonderer Planungsrelevanz wurde das Gebiet auf ein Vorkommen der stark gefährdeten Zauneidechse untersucht. Diese Art war im Gebiet nicht vorhanden. Allerdings wurden Waldeidechsen angetroffen. Aufgrund der umgebenden Gewässer in naturnaher Umgebung ist des Weiteren ein Aufenthalt der gefährdeten Ringelnatter im Plangebiet nicht ausschließbar. Weichtiere / Windelschnecken Für die Feuchtsenke im mittleren Bereich des Plangebiets war anfänglich ein Potenzial von im Anhang II der FFH-Richtlinie vorkommenden Windelschnecken nicht ausschließbar. Eine Auswertung von Streuproben ergab, dass die zu prüfenden Windelschnecken im Gebiet nicht vorhanden sind. Sonstige Arten Der Artenschutzbeitrag weist darauf hin, dass artenschutzrechtlich relevante Käfer, Libellen und Schmetterlinge im Plangebiet keinen geeigneten Lebensraum vorfinden. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass das Plangebiet mit seinen mosaikartig verzahnten Brachflächen verschiedener Ausprägungen einen vielfältigen Lebensraum von Insekten darstellt, die hier in einer Vielzahl und mit vielen Arten zu erwarten sind. Schutzstatus: Die beschriebenen Vögel, Amphibien, Reptilien und einzelne Säugetiergruppen- und -arten (z.B. Igel) sowie eine Vielzahl an Insektenarten (z.B. alle Wildbienenarten) sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Darüber hinaus sind Fledermäuse, der Kammmolch, der Moorfrosch, der Mäusebussard, das Teichhuhn und die Gastvögel Waldkauz und Turmfalke gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. |