Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1.10 Menschen

UntersuchungsrahmenWohngebiete, Erholungsgebiete, Einrichtungen für Freizeit und Erholung, Einrichtungen für Fremdenverkehr und Tourismus.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig, Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig, Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig (BHF 2023).
BeschreibungDas Plangebiet liegt nördlich der Bundesstraße B 201, welche das Plangebiet vom zusammenhängenden Siedlungsgebiet der Stadt Schleswig trennt. Südlich der B 201 beginnt das Gewerbegebiet Ratsteich. Die nahest gelegenen Wohngebiete liegen ca. 280 m südwestlich und 300 m sowie 500 m südöstlich des Plangebiets, ebenso südlich der B 201. Der Planungsraum kann durch eine Unterführung unter der Bundesstraße B 201 fußläufig und mit dem Fahrrad erschlossen werden. Die östlich des Abfallwirtschaftshofs verlaufende Straße "Haferteich" ist Teil eines Fernradwegs, dem Wikingerweg. Im Gebiet südöstlich des Abfallwirtschaftshofs wurde im Zuge landschaftspflegerischer Gestaltungen (östlich des Plangebiets) ein öffentlicher wassergebundener Wanderweg angelegt, der von Reddern eingefasst ist und von Ausgleichsflächen begleitet wird. Über diesen Weg ist abseits von Straßen eine fußläufige Erschließung der Landschaft möglich und es ergibt sich ein ca. 1 km langer Rundweg für die Naherholung. Dieser ist vom Wohngebiet an der Straße "Fliederhof" über eine 430 m lange Strecke erreichbar. Ausflugsziele im direkten Umfeld des Abfallwirtschaftshofs sind ein kleiner Rastplatz mit Informationstafeln des NABU und Aussicht über einen reliefreichen und naturnah gestalteten Landschaftsausschnitt, der vom NABU betreut wird, sowie ein weiterer beschilderter Aussichtspunkt. Als Freizeiteinrichtung ist südöstlich des Plangebiets ein Hundesportverein vorhanden. Besonders gesundheitsfördernde Aspekte (Luftkurort, Seeklima) oder erhebliche gesundheitsschädigende Einwirkungen (starke Luftschadstoff- sowie Lärmimmissionen) sind im Plangeltungsbereich nicht gegeben. Beeinträchtigungen sind im Umgebungsbereich des Abfallwirtschaftsbereichs im Rahmen der Erholungsnutzung z.T. durch Gerüche und Lärmemissionen wahrnehmbar.
VorbelastungDer Betriebsstandort verursacht Lärm und Geruchsemissionen.
BewertungBewertungskriterien: Wohnfunktion, Erholungswirksamkeit der Landschaft, Gesundheit. Das Plangebiet liegt teilweise im 500 m Wohnumfeld von Wohngebieten Stadt Schleswig und hat besondere Bedeutung als siedlungsnahe Erholungslandschaft. Orte mit besonderer Bedeutung bezüglich Wohnnutzungen liegen außerhalb des Plangebiets.

2.1.1.11 Kulturgüter und sonstige Sachgüter

UntersuchungsrahmenKulturdenkmale, Archäologische Fundstellen, Archäologisches Interessengebiete, Historische Landnutzungsformen, kulturell bedeutsame Stadt- und Ortsbilder.
DatengrundlagenLandschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Denkmalliste Schleswig-Flensburg (Landesamt für Denkmalpflege), Archäologie-Atlas SH (Digitaler Atlas Nord).
BeschreibungWestlich des Plangebiets befindet sich das eingetragene Denkmal "Apenstorp", der Standort einer mittelalterlichen Burganlage (Objektnummer aKD-ALSH-003878). Schutzumfang sind ein Substanzerhalt des kompletten Objekts sowie Umgebungsschutz. Das Umfeld des Archäologischen Denkmals ist als Archäologisches Interessengebiet (Gebietsnummer 13) ausgewiesen. Es beginnt direkt westlich des Plangeltungsbereichs.
VorbelastungDas Denkmal und das Archäologische Interessengebiet sind von der Bundesstraße B 201 durchschnitten.
BewertungBewertungskriterien: Seltenheit, Ausprägung, Schutzstatus. Das Plangebiet ist bezüglich des kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter von allgemeiner Bedeutung. Außerhalb befinden sich Bestandeile besonderer Bedeutung.

2.1.2 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne den Bebauungsplan Nr. 108 ist weiterhin der Betrieb des Abfallwirtschafts- und Recyclinghofs möglich. Eine Erweiterung kann allerdings nicht verwirklicht werden.

Gemäß der Darstellungen des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans würde für die südlich an das Betriebsgelände anschließenden Flächen das Entwicklungsziel als "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" weiter verfolgt werden.

Zudem sind die im Süden geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 39 zu beachten. Ein an der B 201, im Osten gelegenes Flurstück ist hierin als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Eine Flächenentwicklung wie sie im Bebauungsplan Nr. 108 vorgegeben wird (Extensivgrünland, Anlage von Feuchtbiotopen und Knicks) ist ebenso umsetzbar, allerdings nicht festgeschrieben. Eine intensive Landbewirtschaftung wäre weiterhin möglich.