2.2.1.2 Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete (Kumulierung)
Zusätzlich zur Abhandlung der direkten planbedingten Auswirkungen ist zu prüfen, ob zusätzlich erhebliche Auswirkungen entstehen, die gemäß Halbsatz 2 Buchstabe b) Unterpunkt ff) der Anlage 1 BauGB "infolge einer Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen" ausgelöst werden können.
Aktuell sind im Einflussbereich des Bebauungsplans Nr. 108 keine Vorhaben bekannt, die hinsichtlich kumulativer Wirkungen Relevanz besitzen.