Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.5 Auswirkungen auf Luft

AuswirkungenDie Ermöglichung zu weiteren Versiegelungen und ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen durch Nutzer der geplanten Bauflächen können lokal zu einer Verschlechterung der Luftqualität durch Stäube und Schadstoffemissionen führen. Die Neustrukturierung des Gebiets ermöglicht allerdings auch, z.B. durch eine geplante Überdachung des Abfallumschlags, eine Reduzierung von derzeit vorhandenen Emissionen. Die betriebsbedingten Emissionen werden vor Umsetzung der Planung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG beurteilt. Erheblich nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.6 Auswirkungen auf Pflanzen

AuswirkungenMit dem geplanten Vorhaben werden hinsichtlich der Vegetation ca. 1,2 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackergras) überplant. Alle anderen Erweiterungsflächen sind durch Vegetation besonderer Bedeutung geprägt und es gehen ca. 0,7 ha Mesophiles Grünland, 0,9 ha Ruderalvegetation, 0,1 ha Gehölz, 0,1 ha Röhricht und 660 m Knick verloren. Weitere 130 m Knick werden in ihren Funktionen beeinträchtigt und entwidmet. Die genannten Biotoptypen sind mosaikartig miteinander vernetzt und bilden mit ihrem Arten- und Blütenreichtum zudem wertvolle Insektenlebensräume.
Erhebliche AuswirkungenNachteilig: Durch die geplanten Nutzungen geht ein Komplex aus vielfältigen Vegetationsbeständen besonderer Bedeutung (Mesophiles Grünland, Ruderalvegetation, Gehölz, Röhricht, Knicks) auf rund 2,0 Hektar verloren.

2.2.2.7 Auswirkungen auf Tiere

AuswirkungenMit dem Bebauungsplan werden großflächige Brachflächen sowie Gehölzstrukturen und eine Feuchtsenke überplant. Lebensraumverluste von Brutvögeln und Fledermäusen entstehen vor allem durch die Beseitigung der Knicks und der anderweitigen kleinflächigen Gehölzstrukturen. Hiervon können auch einzelne potenzielle Quartiere von Fledermäusen betroffen sein. Mit der Erweiterung des Betriebshofs in Richtung Süden wird eine Reduzierung von Landlebensräumen des artenschutzrechtlich relevanten Kammmolchs erwirkt. Im Gegenzug erfolgt südlich davon, durch die Anlage einer Feuchtsenke und Entwicklung von Extensivgrünland, eine Aufwertung von Ackerflächen als neuer Lebensraum. Zudem wird mit der Überplanung der verschiedenartigen Brachflächen blütenreicher Insektenlebensraum und Lebensraum vieler weiterer Tierarten beseitigt. Zusammenfassend betrachtet gehen durch das geplante Vorhaben Lebensräume von Tiervorkommen allgemeiner Bedeutung verloren. Relevante Konflikte bezüglich Landlebensräumen von Amphibien und Fledermausquartieren können durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Erhebliche Beeinträchtigungen des Umweltbelangs Fauna sind nicht zu erwarten.
Erhebliche Auswirkungen-