2.2.2.11 Auswirkungen auf den Menschen
Auswirkungen | Die Erweiterung des Betriebs der ASF erfolgt in einem Landschaftsraum, der Bedeutung für die wohnortnahe Erholung hat. Der Erholungswert des östlich verlaufenden Wanderwegs wird durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt. Der Weg wird allerdings weiterhin von Gehölzsäumen und den angrenzenden Waldstücken begleitet. Zudem werden im Süden neue extensive Landnutzungsformen hergestellt. Die Beeinträchtigung der Erholungsnutzung lokaler Bedeutung ist damit nicht erheblich. Auswirkungen durch betriebsbedingte Emissionen (Luftverunreinigungen, Lärm) werden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG vor Umsetzung der Planung beurteilt. Von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch ist aufgrund des Genehmigungserfordernisses nicht auszugehen. |
Erhebliche Auswirkungen | - |