Bebauungsplan Nr. 1 "Oberhütten" Gemeinde Hütten
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Amt Hüttener BergePlanungsanlass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hütten hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 beschlossen. Der Planungsanlass für die Bauleitplanung ist die Notwendigkeit, das Feuerwehrgerätehaus zu erweitern. Planerisches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist neben der Erweiterung der Feuerwehr die Realisierung von vier Wohnungen im Rahmend der "Sozialen Landwirtschaft" im nördlichen Bereich des Gutshofes Hütten sowie von zwei Wohngebäuden südlich der Grundstücke Oberhütten 8 und Oberhütten 2 in zweiter Baureihe.