Gemeinde Tellingstedt - 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 (Verbrauchermärkte)
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt Kirchspielslandgemeinden EiderPlanungsanlass
Ansprechperson
Hans Maaßen Amt KLG Eider GB Bau, Entwicklung und Schulen Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 25779 Hennstedt Tel.: 04836 / 990 - 19 E-Mail: hans.maassen@amt-eider.de
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FNP-Änderung durch Berichtigung
Städtebauliche Verträge / Ergänzende Unterlagen
Vorhaben-und Erschließungsplan
Untersuchung
Stellungnahme #1017
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchsicht des Entwurfs der 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3
der Gemeinde Tellingstedt sind für mich doch noch recht viele Fragen offen geblieben und ich habe
einige deutliche Bedenken was die Umsetzung nach aktueller Planung angeht. Diese möchte ich im
Folgenden schildern.
1. Historischer Ortskern: Baulicher Zustand und Grundsätzliches
• Das Plangebiet bzw. die umgebende Gemeinde ist historisch gewachsen, geprägt von Altbauten dicht an der Straße.
• Die Straßen sind teils nur pflastergebunden, nicht ausreichend tragfähig, und ohne Ausbaureserven.
Tellingstedts Husumer und Norderstraße sind bereits bei heutiger Nutzung überlastet. Dies lässt
sich an abgesackten Gullis und Kantsteinen, aber auch regelmäßig beschädigten Unterflurhydranten erkennen.
• Die letze Sanierung der Wasserleitungen hat eine nur unzureichend geflickte Fahrbahndecke hinterlassen.
• Das einmalig aufgelegte „Innenstadtprogramm“ Schleswig-Holsteins (12,5 Mio. C für 38 Kommunen)
hat bislang nur geringe Effekte gezeigt; viele Projekte sind nicht umgesetzt oder bereits
abgeschlossen ohne Anschlussförderung. Tellingstedt profitierte hier nicht substanziell – Versäumnisse
bei Leerstandsmanagement oder kulturellen Zwischennutzungen lassen den Ortskern zunehmend verwaisen.
• Die Kombination aus „großflächigem Supermarkt“, Parkplätzen am Rand und leerstehenden Altbauten
im Zentrum führt zu einer gesichtslosen Zäsur im Stadtbild. Die historische, eng bebaute
Struktur verliert ihre Alltagsfunktion, und mögliche Quartiersstrukturen entgleiten.
2. Verkehrsbelastung & Anwohnerinteressen
• Eine zielführende Planung des Geländes, zumindest im Hinblick auf die Leitung der Verkehrsströme,
ist hier schwer zu erkennen. Vielmehr sieht es so aus als würde hier ein Gelände entstehen welches
ausschließlich über Husumer Straße und Norderstraße, nicht aber die Hauptstraße angefahren werden
kann. Dank des viel zu kleinen Brückenneubaus also effektiv eigentlich nur über die Husumer Straße.
Dies kann nicht der richtige Weg sein, im wahrsten Wortsinnn.
• Mit dem bestehenden Verkehrsaufkommen stoßen die Straßen bereits an ihre Belastungsgrenzen.
Jede zusätzliche Verkehrsbelastung aus dem REWENeubau verschärft diesen Zustand.
• Verkehrsberuhigte Zonen („Spielstraße“, „Anwohnerstraße“) in Husumer und Norderstraße wurden
bislang nicht ernsthaft geprüft – obwohl eine ideal geeignete Gelegenheit für nachhaltige Verkehrsplanung
besteht, um den Kundenverkehr über eine deutlich kürzere Anfahrtsroute (Am Markt oder Hauptstraße) zu leiten.
• Spätestens an diesem Punkt hätte der künftige Supermarktbetreiber mit in die Verkehrsplanung und
vor allem die Finanzierung einbezogen werden müssen. Die Straßensanierung darf nicht auf die
Anwohner abgewälzt werden. Die Konzerne, die hier neue Einnahmen generieren wollen, müssen
die Kosten für die Sanierung in der Bauphase entstandener Schäden vollständig übernehmen.
3. Sanierung der Brücke in der Norderstraße
Bereits am 29. April 2024 behandelte der Bau- und Wegeausschuss den „Sachstand zur Erneuerung
der Brücke in der Norderstraße“ und beschloss die Vergabe der Aufträge für Planungs- und Bauleistungen.
Auch auf der Einwohnerversammlung vom 31. Januar 2023 war der Neubau dieser Brücke
als Leuchtturm-Projekt genannt worden. Dies ist bereits länger her, trotzdem möchte ich mit diesem
Beispiel auf die Wichtigkeit einer langfristigen und zielgerichteten Planung aufmerksam machen.
Kritische Punkte:
• Verkehrsführung unbeeinflusst: Trotz der Komplettsanierung in vollkommen nicht ausreichender Dimension blieb
die Brücke weiterhin unverändert als Durchgangsroute für Kunden- und Anliegerverkehr. Eine Verknüpfung mit
verkehrsberuhigenden Maßnahmen (z. B. Reduzierung auf Anwohnerverkehr, Spielstraßencharakter) wurde
nicht geprüft, obwohl sich hier eine einmalige Gelegenheit geboten hätte, die Husumer und Norderstraße
ganzheitlich zu entlasten und zugleich Schadensanfälligkeit (Kantsteine, Gullis) zu reduzieren.
Dies wäre vermutlich sogar ohne die kostenaufwendige Sanierung möglich gewesen
• Kosten: Die Brückensanierung wurde – wie im Ausschuss protokolliert – nach kommunalen Mitteln veranschlagt.
Vor dem Hintergrund, dass ein Groß-Lebensmittelkonzern mit dem Neubau zusätzliche Verkehrsströme generiert,
war es mehr als fragwürdig, die Kosten allein der Gemeinde bzw. den Anwohnern aufzubürden und nicht bereits
hier die Supermarktbetreiber mit einzubeziehen.
• Fehlende Integration in den Ortsumbau: Im Zuge dieser Baumaßnahme wäre die Umwidmung angrenzender
Straßenabschnitte in eine „Anwohnerstraße“ oder „Spielstraße“ ohne Mehrkosten realisierbar gewesen. Die Unterlassung
solcher Tempo-20-Zonen verstärkt die Lärm- und Schadstoffbelastung gerade in Bereichen mit vielen Altbauten und
engen Straßenabschnitten.
4. Alternativen zur Erschließung
• Eine Zufahrt über die Markt-, Born- oder Hauptstraße wäre deutlich kürzer und verkehrsgünstiger.
• Dadurch könnten Belastungen in sensiblen Wohnbereichen reduziert, Straßenschäden verringert
und langfristiger Sanierungsbedarf minimiert werden.
• Ein identisches Konzept sollte auch für die Husumer Straße geprüft werden.
5. Erhalt statt Abriss – Schutz der Gebäudesubstanz
• Der geplante Abriss historischer Häuser ausschließlich für Parkflächen ist architektonisch kaum vertretbar.
• Um mögliche Schäden durch Baustellenverkehr zu vermeiden, muss ein Gutachtengang vor und nach Bauphase
verpflichtend erfolgen.
Ich bitte eindringlich darum, das Vorhaben aus verkehrsplanerischer Perspektive vollständig zu überdenken – hin
zu einer zukunftsfähigen Lösung, die Wohnen, Stadtbild und Mobilität in Einklang bringt. Dabei dürfen die kürzlich
renovierte Brücke und die florierenden Supermärkte nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr muss das Gesamtgefüge
aus Verkehrsführung und Innenstadtförderung neu gedacht werden – damit der historische Kern Tellingstedts nicht
gänzlich ausstirbt.
Stellungnahme #1016
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchsicht des Entwurfs der 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Tellingstedt sind für mich doch noch recht viele Fragen offen geblieben und ich habe einige deutliche Bedenken was die Umsetzung nach aktueller Planung angeht. Diese möchte ich im Folgenden schildern.
1. Historischer Ortskern: Baulicher Zustand und Grundsätzliches
Das Plangebiet ist historisch gewachsen, geprägt von Altbauten dicht an der Straße.
Die Straßen sind teils nur pflastergebunden, nicht ausreichend tragfähig, und ohne Ausbaureserven. Tellingstedts Husumer und Norderstraße sind bereits bei heutiger Nutzung überlastet. Dies lässt sich an abgesackten Gullis und Kantsteinen, aber auch regelmäßig beschädigten Unterflurhydranten erkennen.
Die letze Sanierung der Wasserleitungen hat eine nur unzureichend geflickte Fahrbahndecke hinterlassen.
Das einmalig aufgelegte „Innenstadtprogramm“ Schleswig-Holsteins (12,5 Mio. € für 38 Kommunen) hat bislang nur geringe Effekte gezeigt; viele Projekte sind nicht umgesetzt oder bereits abgeschlossen ohne Anschlussförderung. Tellingstedt profitierte hier nicht substanziell – Versäumnisse bei Leerstandsmanagement oder kulturellen Zwischennutzungen lassen den Ortskern zunehmend verwaisen.
Die Kombination aus „großflächigem Supermarkt“, Parkplätzen am Rand und leerstehenden Altbauten im Zentrum führt zu einer gesichtslosen Zäsur im Stadtbild. Die historische, eng bebaute Struktur verliert ihre Alltagsfunktion, und mögliche Quartiersstrukturen entgleiten.
2. Verkehrsbelastung & Anwohnerinteressen
Eine zielführende Planung des Geländes, zumindest im Hinblick auf die Leitung der Verkehrsströme, ist hier schwer zu erkennen. Vielmehr sieht es so aus als würde hier ein Gelände entstehen welches ausschließlich über Husumer Straße und Norderstraße, nicht aber die Hauptstraße angefahren werden kann. Dank des viel zu kleinen Brückenneubaus also effektiv eigentlich nur über die Husumer Straße. Dies kann nicht der richtige Weg sein, im wahrsten Wortsinnn.
Mit dem bestehenden Verkehrsaufkommen stoßen die Straßen bereits an ihre Belastungsgrenzen. Jede zusätzliche Verkehrsbelastung aus dem REWE‑Neubau verschärft diesen Zustand.
Verkehrsberuhigte Zonen („Spielstraße“, „Anwohnerstraße“) in Husumer und Norderstraße wurden bislang nicht ernsthaft geprüft – obwohl eine ideal geeignete Gelegenheit für nachhaltige Verkehrsplanung besteht, um den Kundenverkehr über eine deutlich kürzere Anfahrtsroute (Am Markt oder Hauptstraße) zu leiten.
Spätestens an diesem Punkt hätte der künftige Supermarktbetreiber mit in die Verkehrsplanung und vor allem die Finanzierung einbezogen werden müssen. Die Straßensanierung darf nicht auf die Anwohner abgewälzt werden. Die Konzerne, die hier neue Einnahmen generieren wollen, müssen die Kosten für die Sanierung in der Bauphase entstandener Schäden vollständig übernehmen.
3. Sanierung der Brücke in der Norderstraße
Bereits am 29. April 2024 behandelte der Bau- und Wegeausschuss den „Sachstand zur Erneuerung der Brücke in der Norderstraße“ und beschloss die Vergabe der Aufträge für Planungs- und Bauleistungen. Auch auf der Einwohnerversammlung vom 31. Januar 2023 war der Neubau dieser Brücke als Leuchtturm-Projekt genannt worden. Dies ist bereits länger her, trotzdem möchte ich mit diesem Beispiel auf die Wichtigkeit einer langfristigen und zielgerichteten Planung aufmerksam machen.
Kritische Punkte:
Verkehrsführung unbeeinflusst:
Trotz der Komplettsanierung in vollkommen nicht ausreichender Dimension blieb die Brücke weiterhin unverändert als Durchgangsroute für Kunden- und Anliegerverkehr. Eine Verknüpfung mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen (z. B. Reduzierung auf Anwohnerverkehr, Spielstraßencharakter) wurde nicht geprüft, obwohl sich hier eine einmalige Gelegenheit geboten hätte, die Husumer und Norderstraße ganzheitlich zu entlasten und zugleich Schadensanfälligkeit (Kantsteine, Gullis) zu reduzieren. Dies wäre vermutlich sogar ohne die kostenaufwendige Sanierung möglich gewesen
Kosten:
Die Brückensanierung wurde – wie im Ausschuss protokolliert – nach kommunalen Mitteln veranschlagt. Vor dem Hintergrund, dass ein Groß-Lebensmittelkonzern mit dem Neubau zusätzliche Verkehrsströme generiert, war es mehr als fragwürdig, die Kosten allein der Gemeinde bzw. den Anwohnern aufzubürden und nicht bereits hier die Supermarktbetreiber mit einzubeziehen.
Fehlende Integration in den Ortsumbau:
Im Zuge dieser Baumaßnahme wäre die Umwidmung angrenzender Straßenabschnitte in eine „Anwohnerstraße“ oder „Spielstraße“ ohne Mehrkosten realisierbar gewesen. Die Unterlassung solcher Tempo-20-Zonen verstärkt die Lärm- und Schadstoffbelastung gerade in Bereichen mit vielen Altbauten und engen Straßenabschnitten.
4. Alternativen zur Erschließung
Eine Zufahrt über die Markt-, Born- oder Hauptstraße wäre deutlich kürzer und verkehrsgünstiger.
Dadurch könnten Belastungen in sensiblen Wohnbereichen reduziert, Straßenschäden verringert und langfristiger Sanierungsbedarf minimiert werden.
Ein identisches Konzept sollte auch für die Husumer Straße geprüft werden.
5. Erhalt statt Abriss – Schutz der Gebäudesubstanz
Der geplante Abriss historischer Häuser ausschließlich für Parkflächen ist architektonisch kaum vertretbar.
Um mögliche Schäden durch Baustellenverkehr zu vermeiden, muss ein Gutachtengang vor und nach Bauphase verpflichtend erfolgen.
Ich bitte eindringlich darum, das Vorhaben aus verkehrsplanerischer Perspektive vollständig neu zu überdenken – hin zu einer zukunftsfähigen Lösung, die Wohnen, Stadtbild und Mobilität in Einklang bringt.
Dabei dürfen die kürzlich renovierte Brücke und die florierenden Supermärkte nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr muss das Gesamtgefüge aus Verkehrsführung und Innenstadtförderung neu gedacht werden – damit der historische Kern Tellingstedts nicht gänzlich ausstirbt.
Stellungnahme #1014
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchsicht ihres Entwurfs der 4. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Tellingstedt nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind folgende Punkte unklar bzw. ergänzungswürdig:
Umfang und Größe:
Mit dem geplanten „Nahversorgungszentrum“ (Rewe, Aldi, Backstube, keine weitere Dienstleistung oder Versorgung vorgesehen oder überhaupt möglich) entsteht im Ortskern Tellingstedts ein Gebäudekomplex, wie er üblicherweise aufgrund der verkehrlichen Anbindung (überwiegend und ausschließlich PKW ? ) außerhalb einer geschlossenen Ortschaft anzutreffen ist. Der „Entwurf“ sieht aus, als sei er „aus der Schublade“ an diesen Ort kopiert worden. Es gibt keinerlei Bezug zur umliegenden Bebauung oder zur Infrastruktur, kein Eingehen auf die Lage im Zentrum des Ortes, keine Aufenthaltsqualitäten, nicht mal im Freien. Die Anlieferrampen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Wohngebäuden. Die Erschließung ist mangelhaft dargestellt.
Anbindung
Der bestehende Markt ist durch mehrere Umbaumaßnahmen, Erweiterungen und Ergänzungen über Jahrzehnte gewachsen. Der Neubau ist nicht nur größer, sondern in seiner Fläche und Anbindung durchstrukturiert. Es ist mit erheblich größerer Verkehrsbelastung zu rechnen, sowohl auf der Besucher- als auch auf der Anlieferseite.
Die Anlieferung auf der Rückseite der Wohnbebauung Einmündung Husumer Straße/ Hauptstraße. Aufgrund der Schleppkurve im Lageplan Index 2 vom 16.12.2024 (Anlieferseite) ist davon auszugehen, das die zur Versorgung der Märkte notwendigen und üblichen LKW (40Tonner) über die Husumer Straße fahren werden. Unter Punk 5, Seite 9, werden der Verkehrserschließung und Anbindung 5 Zeilen gewidmet. Hauptstrasse (K42), Hamburger Strasse als Zubringer zur Bundesstrasse.
Die Hauptstraße, somit auch der Bereich um die Kirche, sind, wie auch der Einmündungsbereich in die Husumer Straße am Knüll, für LKW- Verkehr weder zugelassen noch baulich ertüchtigt. Durch die seit Jahrzehnten im Interesse einzelner fehlgeleitete Städteplanung, ist davon auszugehen, das sich in der Hauptstraße von selbst eine verkehrsberuhigte Zone entwickelt.
Der Anlieferverkehr
Die Husumer Straße ist baulich nie grundhaft erneuert worden (historisch Kopfsteinpflaster). Sämtliche Gullys sind inzwischen durch die bestehende Verkehrsbelastung abgesackt, ebenso die Kantsteine. Zudem ist die Straße für LKW der Größenordnung nicht breit genug. Selbst durch mögliche Zukäufe, Todesfälle oder sonstige „Glücksfälle“ im Sinne dieser Sache wird es nicht gelingen, eine durchgängige, belastungsfähige und in ihren Abmessungen angemessene Verkehrsanbindung herzustellen. In der Husumer Straße bis zur Einmündung in die Landesstrasse Wohnen in allen Häusern, mit einer Ausnahme, Menschen.
Insgesamt ist ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzulegen, ähnlich beherzt und fundiert, wie der „Artenschutzrechtliche Fachbeitrag“.
Es gab Pläne, das Nahversorgungszentrum direkt an die Landesstrasse anzubinden (ungefähr Straße am Born). Warum sind die Pläne damals nicht umgesetzt worden ?
Es gab Pläne, die Nahversorgung an der Einmündung der Rendsburger Straße in die Bundesstraße zu realisieren, außerhalb des Ortskerns. Warum sind diese sinnvollen und guten Pläne verworfen worden ?
Wo kann der Durchführungsvertrag (Punkt 12- Kosten) mit der Vorhabenträgerin eingesehen werden ?
Stellungnahme #1013
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchsicht ihres Entwurfs der 4. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Tellingstedt nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind mir folgende Bedenken gekommen. Es wird in keinem Satz auf die Verkehrsanbindung eingegangen. Wir, als Anwohner der Husumer Strasse in unmittelbare Nähe zum Bauvorhaben haben dahingehend mehrere Bedenken und gehen davon aus, dass eine Belieferung über die Husumer Strasse nur in Ausnahmefällen zu gewährleisten ist. Die benannte Strasse ist nie für den ständigen Gebrauch mit großen LKW gedacht gewesen. (siehe Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06) . Sowohl die Traglast als auch die Strassenbreite ist nicht ausreichend für diese Belastungen. Sich begegnenden große Fahrzeuge müssen in der Regel auf die Gehwege ausweichen, was schon über die Jahre zu eine deutlichen Absenkung der Bordsteine geführt hat. Da ist auch deutlich an die Sicherheit der Fussgänger und Nutzer der Gehwege zu denken. Es gibt auch keine Möglichkeit die Strasse zu verbreitern. Weiter ist darauf einzugehen, dass die Kanalisation leidet. Seit Jahren beschädigen zu große LKW im Lieferverkehr die Strasse. Wir als Anwohner sind wohl kaum massgeblich für den jetzigen Zustand der Fahrbahn verantwortlich. Im Falle einer Anwohnerbeteiligung an den Baukosten einer neuen Strasse ist nicht einzusehen, dass sich die hier lebenden Anwohner auch nur teilweise an den Sanierungskosten beteiligen. Diese Strassensanierung sollte ausschließlich von den Betreibern des Marktes bzw. Bauherren getragen werden. Der Lieferverkehr wird zukünftig nicht weniger werden. Von der Bauphase ganz abgesehen. Hier ist mit einer deutlichen Zunahme zu rechnen. Dazu kommt eine sehr große Lärmbelastung, was zumindest eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30km/h beinhalten sollte. Sowohl unsere Lebensqualität als auch unsere ortsbildprägenden alten Häuser werden Schaden nehmen. Ein Beweissicherungsverfahren an unseren Häusern ist natürlich obligatorisch. Daher ist es unumgänglich eine alternative Bau- und Lieferstrasse zu etablieren und für die Zeit der Bautätigkeit und für die Zukunft über ein passendes Verkehrskonzept nachzudenken. Eine Einbahnstrassenregelung wäre unter den Gegebenheiten eine vorstellbare Alternative. Ich erwarte eine zufriedenstellende Stellungnahme und Lösungsvorschläge der entsprechenden Stellen.
Ein paar Worte zu dem eigentlichen Bauvorhaben. Mit der Vergrößerung der Verkaufsflächen und damit einer vermutlichen Erweiterung des Sortimentes nehmen Sie allen zukunftigen Einzelhändlern die Chance auf eine Etablierung Ihres Geschäfts in der Dorfmitte. Eine Ansiedelung neuer Vorhaben wird direkt kontakariert. Des weiteren ist die Flächenversiegelung gerade hochaktuell in Bezug auf Aufnahme des Regenwassers und der Speicherung der Wärme während extremer Sommertage. Die geplante Anzahl der Bäume ist eher als Minimalstlösung zu bezeichnen. Auch wenn es im Rahmen der Vorschriften ist, könnte man hier mit einem wirklichen Parkplatz- und städtebaulichen Konzept innovativ und zukunftsweisend agieren. Rasengittersteine in den Parkbuchten würden nicht nur zur Aufnahme von Regenwassr führen, sondern auch für ein abwechslungsreiches Gesamtbild sorgen. Um beim städtebaulichen Thema zu bleiben, ist es natürlich auch nicht sinnvoll, intakte, ortsbildprägende Häuser abzureißen, um noch mehr Parkplätz zu generieren. Ich hoffe, dass dies etwas zum Nachdenken anregt und den einen oder anderen Aspekt in ihre Überlegungen einfliessen lässt.