Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der Dorfstraße, entlang der rückwärtigen Grenze der westlichen Bebauung entlang der Rosenstraße..."

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3. Städtebauliches Konzept

Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden unterschiedliche Bebauungsskizzen erarbeitet und mit den städtebaulichen Zielen abgeglichen. Hierbei wurden unterschiedliche Gebäudetypologien und bauliche Dichten sowie mögliche Grünstrukturen entwickelt.

Allen Konzepten gemeinsam ist zunächst die Anbindung des Plangebietes an die Dorfstraße. In der Konzepterarbeitung wurden unterschiedliche Gebäudetypologien betrachtet. Das Umfeld des Plangebietes ist geprägt durch eine heterogene Bebauung durch großformatige (ehemalige) landwirtschaftliche Betriebe, welche sind vornehmlich entlang der Dorfstraße befinden, sowie kleinteiligen Einfamilienhäusern östlich und innerhalb des Plangebietes.

Abb. 3: Bebauungskonzept, PROKOM Stadtplaner und Ingenieure, Stand: 30.09.2022

In der weiteren Variantenerarbeitung verfestigte sich die städtebauliche Idee, die Flächen entlang der Dorfstraße mit verdichteten Wohnformen – wie Doppel- und/oder Reihenhäusern zu beplanen und die randlichen Flächen im südlichen Plangebiet durch großzügige Einfamilienhausgrundstücke zu beplanen.

Dieses Konzept entspricht der städtebaulichen Dichte des historischen Dorfkernes und schafft so eine nachbarschaftsverträgliche Gestaltung des geplanten Wohngebietes. Die Gestaltung gewährleistet ein ruhiges und verträgliches städtebauliches Bild, welches im Zusammenspiel mit den umgebenden Grünstrukturen wirken soll.

Das Konzept ordnet die kleinteilige, zweigeschossige Reihen- und Doppelhausbebauung an den bestehenden Dorfkern an. Hierbei kann die bestehende gewachsene Gebäudesubstanz durchaus mitgenutzt werden und in moderne Wohnformen umgenutzt werden.

Im Übergang zur freien Landschaft sind großzügigere Einzelhausgrundstücke geplant. Aufgrund der erforderlichen Länge der privaten Zufahrt sind die jeweiligen Grundstücksflächen verhältnismäßig groß, wenngleich die tatsächlich nutzbaren Grundstücke kleiner ausfallen.

4.4. Erschließung und Stellplätze

Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Dorfstraße. Die innere Erschließung der rückwärtigen Bebauung erfolgt über die bestehende private Zufahrt. Eine Befahrbarkeit der Grundstücke für die öffentliche Entsorgung durch Müllfahrzeuge ist nicht geplant.

Die rückwärtigen Grundstücksflächen befinden sich derzeit in einem Eigentum, so dass zunächst auf die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes verzichtet wird. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob hier ein öffentlich-rechtlicher Regelungsbedarf besteht.

Innerhalb des Plangebietes sind mindestens zwei Stellplatz je Wohnung in Form von freien Stellplätzen, Garagen oder Carports auf dem jeweiligen Grundstück vorgesehen.

4.5. Grün- und Freiraumkonzept

Das Plangebiet wird an seinen äußeren Plangebietsgrenzen durch gegliederte Gehölzpflanzungen zur freien Landschaft eingegrünt und sichert somit eine möglichst verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild. Hierbei soll bewusst keine geschlossene Eingrünung geschaffen werden, damit auch weiterhin die derzeit bestehende Durchlässigkeit und Blickbeziehung zwischen Dorf und Landschaft gewährleistet ist.