Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft "Tiny-Häuser" für das Gebiet östl. d. Schleidörfer Str., nördl. der Dorfstr. und nordwestl. der Str. "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Textliche Festsetzungen

1.1 Sondergebiete, die der Erholung dienen - Ferienhäuser (§ 10 Abs. 4 BauNVO)

1.1.1 Das Sondergebiet 'Ferienhäuser' dient dem Zweck der Erholung und der Errichtung von Ferienhäusern.

1.1.2 Zulässig sind insgesamt maximal 7 Ferienhäuser, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen, sowie Stellplätze für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Verkehr sowie erforderliche Nebenanlagen, Anlagen und Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung des Gebietes und Lagerräume.

2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 16 - 21a BauNVO)

2.1 Die Maximalhöhe der baulichen Anlagen in dem SO-Ferienhäuser beträgt 4,50 m ab Oberkante Fertigfußboden.

2.2 Die Ferienhäuser dürfen eine Grundfläche von 60 m² nicht überschreiten.

Die Grundfläche der Terrassen wird auf zusätzlich max. 25 m² je Ferienhaus begrenzt.

2.3 Aufgeständerte Holzstege als Zuwegungen zu den Ferienhäusern bleiben bei der Ermittlung der Grundfläche unberücksichtigt.

3 Höhenlage der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB)

3.1 Die Höhenlage des Erdgeschossfertigfußbodens muss mindestens bei 18,0 m über NHN und darf nicht mehr als 19,0 m über NHN liegen.

3.2 Die Erschließungswege zu den Gebäuden sind mit Höhen zwischen 18,0 und 19,0 m über NHN anzulegen.