Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft "Tiny-Häuser" für das Gebiet östl. d. Schleidörfer Str., nördl. der Dorfstr. und nordwestl. der Str. "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Textliche Festsetzungen

7 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a BauGB)

7.1 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durch- führung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.

B Baugestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBO)

1 Dachform und Dachneigung

1.1 Es sind nur Dächer mit max. 45 Grad Neigung zulässig.

2 Dacheindeckung

2.1 Das Anbringen von Solaranlagen auf den Dachflächen ist zulässig. Überkragende Anlagen sind unzulässig.

2.1 Die Errichtung von Gründächern ist zulässig.

3 Außenwandgestaltung

3.1 Als Außenwandgestaltung sind nur Holz und Glas zulässig.

3.2 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

C Sonstige Hinweise